Drucksache - 0027/4
Die BVV beschließt:
Der § 32 Abs. 4 der Geschäftsordnung soll nachstehende Formulierung erhalten: "Im Rahmen der Einwohnerfragestunde besteht Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme."
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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