Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,
Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Energiebericht 2019 für die öffentlichen Gebäude des Bezirks vorzulegen und im zuständigen BVV-Ausschuss zu erläutern. Der Energiebericht für 2020 ist zeitnah (bis Juli 2021) zu erarbeiten.
Neben der Darstellung des Bestandes ist auch darzustellen, wie bei den seit 2020 geplanten und begonnenen Investitionen in Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude im Bezirk (insbesondere bei der Schulbauoffensive) der Niedrigstenenergie-Standard nach EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bzw. nach Gebäudeenergiegesetz des Bundes (GEG) erreicht oder unterschritten wird. Abweichungen von den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards (≤ 40 KWh/m²*a) sind zu begründen. Der Bezirk muss hier wg. der Klimakrise seiner Vorbildfunktion (vgl. Par. 6 EGW Bln) dringend nachkommen.
Der BVV ist bis 31.5.2021 zu berichten.