Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Milieuschutzbeirat als Beratungsgremium einzurichten. Der Milieuschutzbeirat ist zuständig für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2BauGB. Der Milieuschutzbeirat soll alle sechs Monate einberufen werden. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.
- Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.
- Evaluation und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Er-haltungsrechts.
Für die Arbeit des Beirats hat das Bezirksamt alle relevanten Verwaltungsvorgänge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien im Vorfeld auszuwerten, in anschaulicher Form aufzubereiten und den Mitgliedern des Beirats zur Verfügung zu stellen.
Im Beirat sollen mit Stimmrecht beteiligt sein:
- Bezirksverordnete aller Fraktionen,
- Mindestens zu selben Teilen Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf,
- 1 Vertreter*in von Mieter*innenschutzorganisationen,
- 1 Vertreter*in der bezirklichen Mieter*innenberatung,
- 1 Vertreter*in von Umweltschutzorganisationen,
- 1 Vertreter*in der Vermieter*innenvertretung.
Die Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen können sich für die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Dazu ist ein öffentlicher Aufruf anzufertigen. Die Mitglieder sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu wählen.
Der Beirat ist im 1. Quartal 2020 einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.03.2020 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Milieuschutzbeirat als Beratungsgremium einzurichten.
Der Milieuschutzbeirat ist zuständig für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Der Milieuschutzbeirat soll alle sechs Monate einberufen werden. Die Sitzungen sind öffentlich.
Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
• Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.
• Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.
• Evaluation und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts.
• Der Milieuschutzbeirat wird beauftragt, einen jährlichen Bericht zu erstellen, der Empfehlungen zur Umsetzung der Erhaltungssatzungen und zur Ausgestaltung der Genehmigungskriterien enthält. Der Bericht wird der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Für die Arbeit des Beirats hat das Bezirksamt alle relevanten Verwaltungsvorgänge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien im Vorfeld auszuwerten, in anschaulicher Form aufzubereiten und den Mitgliedern des Beirats zur Verfügung zu stellen.
Im Beirat sollen mit Stimmrecht beteiligt sein, Verordnete aller Fraktionen, mindestens zu selben Teilen Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen aus Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Vertreter*innen von Mieter*innenschutzorganisationen (Berliner Mieterverein, Berliner Mietergemeinschaft etc.) und der bezirklichen Mieter*innenberatung.
Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen können sich für die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Dazu ist ein öffentlicher Aufruf anzufertigen. Die Mitglieder des Beirats – ausgenommen die Vertreter*innen der Fraktionen – sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu wählen.
Im Bezirksamt ist dafür eine zuständige Koordinierungsstelle einzurichten.
Der BVV ist bis zum 30.09.2019 zu berichten.