Tagesordnung - 58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 05.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme der offenen Protokolle: 23.,24.,30.,49.,50.,53.,54.,55. Sitzung      
Ö 3  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)      
Ö 4  
Bericht aus dem Denkmalbeirat (5 Minuten)      
Ö 5  
Vorstellung des Bauprojekts "Am Spreebord" durch den Investor (15-20 Minuten Vorstellung + 20 Minuten Fragen/Diskussion)      
Ö 6  
Milieuschutz für die Siemensstadt und Charlottenburg-Nord  
Enthält Anlagen
1025/5  
Ö 7  
Modell des „gestreckten Erwerbs“ auch in Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglichen  
Enthält Anlagen
1027/5  
Ö 8  
Öffentliches Straßenland dient nicht der Rentabilität von privaten Bauvorhaben  
Enthält Anlagen
1039/5  
Ö 9  
Studentisches Wohnen  
Enthält Anlagen
1055/5  
Ö 10  
Spekulation verhindern - Baugebote aussprechen  
Enthält Anlagen
1082/5  
    21.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.17 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    17.05.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 12 - vertagt
   

Die Drucksache wurde vertagt.

 

   
    05.06.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 10 - vertagt
   

Vertagt

   
    19.06.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9 - vertagt
   

-Vertagt-

   
    07.08.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 10 - vertagt
   

Die Drucksache wurde vertagt.

 

   
    09.08.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4.3 - im Ausschuss abgelehnt
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 


Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Grundstückseigentümer*innen im Bezirk gegenüber Baugebote gemäß § 176 BauGB auszusprechen, und dazu zu verpflichten, dass ein Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen, um die Spekulation mit baureifen Grundstücken und Baugenehmigungen zu verhindern. Kommt der*die Eigentümer*in der Verpflichtung auch nach Vollstreckungsmaßnahmen nicht nach, ist ein Enteignungsverfahren nach § 85 BauGB zu prüfen und ggf. einzuleiten.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 1 dagegen:         6 Enthaltung: 7

   
    22.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 11  
Die Zukunft des Messe-Geländes - städtebauliche und verkehrliche Neuordnung des Umfelds  
Enthält Anlagen
1118/5  
Ö 12  
Anreize an die Wirtschaft für die Schaffung von Wohnungen für Geflüchtete  
Enthält Anlagen
1120/5  
Ö 13  
Kitastandort Sömmeringstraße nachhaltig entwickeln  
Enthält Anlagen
0780/5  
N 14     (nichtöffentlich)      
Ö 15  
Verschiedenes      
               
 
 

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