Tagesordnung - 45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme der offenen Protokolle: 23., 24., 30., 42., 43., 44. Sitzung      
Ö 3  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)      
Ö 4  
Bericht aus dem Denkmalbeirat (5 Minuten)      
Ö 5  
Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE  
0992/5  
    21.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

 

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen. Die Bestandsmieter*innen müssen die Ersatzwohnungen nach diesen Regelungen anmieten können.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50€ an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandmieterinnen und -mietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, spätestens aber vor der Abstimmung über den Bebauungsplan in der BVV, einen konkreten/unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen – sofern von Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständen Kostenübernahme beinhaltet.
  • Für die Bestandsmieter*innen müssen die Regelungen des Durchführungsvertrages rechtliche Bindung entfalten.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:dagegen:         Enthaltung:

 

Punkt 1: 13 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen

Punkt 2: 13 Ja, 2 Nein

Punkt 3: einstimmig

Punkt 4: 9 Ja, 6 Nein

Punkt 5: einstimmig

Punkt 6: einstimmig

 

   
    13.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die Abstimmung erfolgt abschnittsweise:

 

Dem 1. Abschnitt wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem 2. Abschnitt wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem 3. Abschnitt wurde einstimmig zugestimmt.

Dem 4. Abschnitt wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem 5. Abschnitt wurde einstimmig zugestimmt.

Dem 6. Abschnitt wurde einstimmig zugestimmt.

 

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 5.1  
Milieuschutzgebiet für die Planungsräume Schaperstraße, Ludwigkirchplatz, Prager Platz und Nikolsburger Platz  
0873/5  
Ö 6  
Beratung über das Bebauungsplanverfahren Hertzallee – Nord      
Ö 7  
Mehr Wohnungsbau im Planungsraum "Hertzallee Nord"  
Enthält Anlagen
0911/5  
Ö 8  
Geflüchtete besser in Quartiere integrieren
0709/5  
Ö 9  
Parkplätze unter die Erde: Quartiersgaragen voranbringen  
0664/5  
Ö 10  
Bei Bedarf nicht öffentlicher Sitzungsteil      
Ö 11  
Verschiedenes      
               
 
 

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