Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin sowie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dafür einzusetzen, dass die Gemeinschaftsunterkunft in der Rognitzstr. schnellstmöglich wieder als solche genutzt werden kann. Die nötige Sanierung und das fehlende Brandschutzgutachten müssen unverzüglich von der BIM in Auftrag gegeben werden.
Der BVV ist bis zum 31.08.2018 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin sowie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dafür einzusetzen, dass die Gemeinschaftsunterkunft in der Rognitzstr. schnellstmöglich wieder als solche genutzt werden kann. Das fehlende Brandschutzgutachten muss unverzüglich von der BIM in Auftrag gegeben werden.
Der BVV ist bis zum 31. Mai 2018 zu berichten.