BV Asbeck begründet den Antrag und bewertet das Outsourcing der Vergangenheit als unglücklich. Der Antrag solle eine Rekommunalisierung bewirken. Nach kurzer Erörterung, in der u. a. BV Hertel die Finanzierung als nicht machbar und BV Drews die Erfahrungen mit bezirklichen Reinigungskräften zumindest teilweise als kritisch bewertet, wird der Antrag mehrheitlich (1 Ja, 8 Nein, 4 Enthaltungen) abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
empfiehlt dem Haushaltsausschuss,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
1. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, an welchen Schulen nach Ablauf
der Reinigungsverträge mit externen Dienstleistern die Schulreinigung in
Eigenregie durch den Schulen zugeordnete bezirkliche Arbeitskräfte
übernommen werden kann.
2. Zusammen mit zwei oder drei Pilotschulen sollen dann Erfahrungen
gesammelt werden mit der Reinigung der Schulen in Eigenregie durch das
Bezirksamt.
3. Nach einem Jahr soll eine Auswertung erfolgen.
Begründung:
An einem Drittel der Schulen des Bezirks wird mangelnde Sauberkeit konstatiert und
beklagt. Fußböden und Toiletten befinden sich danach häufig in einem beklagenswerten Zustand. Die bisherige Praxis der Reinigungsvergabe an den jeweils billigsten Anbieter, der möglicherweise auch noch die Leistung durch Subunternehmer erbringen ließ, führte u.a. dazu, dass auch die Reinigungskräfte keine Identifikation mit ihrem Aufgabenbereich aufbringen konnten.
Durch eine Übernahme in Eigenregie besteht die Hoffnung, dass Verantwortlichkeit und Identifikation mit dem Aufgabenfeld entstehen und damit das Gesamtergebnis gewinnt. Schulen und die die Leistung erbringenden Dienstkräfte können dann in einen direkten Dialog bei aufkommenden Unstimmigkeiten treten.
In diesem Zusammenhang sei an den guten alten Schulhausmeister erinnert, der sich für „seine“ Schule als Ganzes verantwortlich fühlte – auch wenn er manchmal als Cerberus empfunden wurde.