Der Ausschuss für Soziales Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in geeigneter Form über wichtige Änderungen des Gesetzgebers insbesondere über Veränderungen im Sozialgesetzbuch XII zum 01. April 2017 und die Reform zur Stärkung im Bereich Heil- und Hilfsmittel, zu informieren.
Der BVV ist bis zum 30.11.2017 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in geeigneter Form über wichtige Änderungen des Gesetzgebers zu informieren.
Hier Veränderung im Sozialgesetzbuch XII zum 01. April 2017 und die Reform zur Stärkung im Bereich Heil- und Hilfsmittel.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.