Frau Hansen begründet den Antrag: Es gibt große Probleme bei der Verteilung der Kinder der Geflüchteten auf die bezirklichen Kitas. Die Integrationslotsinnen halten es deswegen für erforderlich, dass jede Kita verpflichtet wird, 1-2 Kinder aufzunehmen und wünschen sich diesbezüglich eine Unterstützung durch das Bezirksamt.
Herr Naumann weist auf eine Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses hin, in der auf die wichtigsten Probleme in diesem Bereich hingewiesen wird:
- Die Verpflichtung der Kitas zur bevorzugten Aufnahme von Kindern von Geflüchteten verstößt gegen die Verpflichtung zur Gleichbehandung aller Kinder.
- Bei den Kindern aus Flüchtlingsfamilien, die eine Kita besuchen, ist die Fluktuation sehr hoch, mit entsprechenden Folgen.
- Die in einigen Kita bestehende Zuzahlungspflicht stellt ein Hindernis für die Aufnahme von Flüchtlingskindern dar.
- Die angemessene Betreuung der Kinder von Geflüchteten erfordert eine hohe interkulturelle Kompetenz von Seiten der Erzieher/innen, die ohnehin zu knapp sind.
- Es ist geplant, in den Flüchtlingsheimen niedrig schwellige Betreuungsangebote für die kleinen Kinder anzubieten.
- Es ist eine dauerhafte Installierung von Mutter-Kind – Gruppen in den Flüchtlingsheimen geplant.
Frau Hansen hält den Antrag trotz dieser Probleme aufrecht. Herr Huwe trägt den Antrag mit. Die Abstimmung ergibt ein einstimmiges Votum für die Annahme des Antrages. Der Berichtstermin wird allerdings auf den 07.07.2016 verschoben. Das Abstimmungsergebnis wird an den Jugendhilfeausschuss weiter geleitet.