Der Ausschuss für Sport
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich so lange wiederholt und regelmäßig bei den Berliner-Bäder-Betrieben für Barrierefreiheit in allen Bädern im Bezirk, insbesondere dem alten Bad in der Krummen Straße, einsetzen, bis diese entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Ebenso ist der Senat, der die Berliner Bäderbetriebe mitfinanziert, über diesen fortgesetzten Verstoß gegen die von der Bundesrepublik Deutschland bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren und um Unterstützung zu bitten, insbesondere auch die Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle).
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.