Tagesordnung - 9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: 9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung
Datum: Mo, 16.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 226 a
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Annahme der Niederschrift der 8. Sitzung      
Ö 2  
Regelungsbedarf zur Einwohnerfragestunde (§ 47)      
Ö 2.1  
Geschäftsordnung der BVV - Einwohnerfragestunde (§ 47)  
0821/4  
Ö 3  
Erweiterung der Bürgerbeteiligung in der BVV  
0775/4  
    21.11.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Geschäftsordnungsausschuss einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Geschäftsordnungsausschuss einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    16.12.2013 - Ausschuss für Geschäftsordnung
    Ö 3 - vertagt
   

 

   
    06.02.2014 - Ausschuss für Geschäftsordnung
    Ö 2 - im Ausschuss abgelehnt
    BV Schlosser begründet den Antrag unter Verweis auf eine Regelung in § 57 GO-BVV Lichtenberg, räumt jedoch auf entsprechenden Hinweis ein, dass das dort vorgesehene Quorum von sechs Mitgliedern der BVV zur Erteilung des Worts an eine dritte Person im vor

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

In der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wird folgender neuer Paragraph nach § 47 eingefügt:

 

§ 47a Worterteilung an andere Personen in öffentlichen Sitzungen der BVV

 

(1) Andere Personen (Nicht-Mitglieder der BVV) können auf schriftlichen Antrag von dem/der Sitzungsleiter/in in die Redeliste zu einem Beratungsgegenstand, der nur direkt behandelt wird, aufgenommen werden. Der Antrag muss bei den Mitarbeitenden des BVV-Büros vor oder während der Sitzung eingereicht werden. Die Worterteilung an andere Personen erfolgt, nachdem alle in der BVV vertretenen Parteien die Möglichkeit hatten, einmal zu diesem Beratungsgegenstand zu sprechen. Für die Redezeit gilt die Redezeitregelung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

(2) Innerhalb einer Sitzung der BVV kann eine einzelne andere Person von diesem Recht höchstens bei zwei Beratungsgegenständen Gebrauch machen. Ein zweiter Redebeitrag derselben anderen Person zu diesem Beratungsgegenstand ist nicht zulässig. Zu einem Beratungsgegenstand sind höchstens 3 Redebeiträge anderer Personen zulässig. Zu Beratungsgegenständen, zu denen die BVV beschlossen hat, auf eine Aussprache zu verzichten, ist eine Worterteilung an eine andere Person ausgeschlossen.

 

(3) Der Vorsteherin / dem Vorsteher der BVV ist es vorbehalten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische, homo- bzw. trans*phobe oder sonstige menschenverachtende Äußerungen auffallen oder bereits in der Vergangenheit in Erscheinung getreten sind, das Rederecht zu entziehen bzw. zu verweigern sowie sie von der BVV-Sitzung auszuschließen.

 

(4) Diese Regelung soll nach sechs Monaten evaluiert werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              1              dagegen:      8                 Enthaltung:             

   
    20.02.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Die BVV stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung mehrheitlich zu.

 

Ö 4  
Ehrenamtsausschuss  
0783/4  
Ö 5  
Verschiedenes      
               
 
 

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