Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei fachlichen Zusammenhängen die Zusammenarbeit von Mitarbeiter/innen der Abteilung Jugend mit Mitarbeitern/innen des Job Centers und der Arbeitsagentur in gemeinsamen Räumlichkeiten stattfinden kann.
Der BVV ist bis zum 30.09.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass bei fachlichen Zusammenhängen die Zusammenarbeit von Mitarbeiter/innen der Abteilung Jugend mit Mitarbeitern/innen des Job Centers und der Arbeitsagentur in einem gemeinsamen Raum stattfinden kann.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.