Der Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Dem Bezirksamt wird empfohlen sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Stadt Berlin ein neuer Flächennutzungsplan erarbeitet wird, der die neuen Anforderungen aufgrund der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung, des sozialen, ökonomischen und demografischen Wandels einerseits, sowie die Anforderungen des Klimaschutzes und der Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, insbesondere des Bodens, des Wassers, ausreichender Erholungsmöglichkeiten sowie des Erhaltens der Biodiversität dienenden Sicherung von Biotopverbindungen andererseits berücksichtigt.
Dabei sollte es insbesondere gehen um:
1. Beschränkung der Neuversiegelung durch Reduzierung der Überbaubarkeit, insbesondere bisher nicht beplanter Flächen sowie von Flächen die in Verbindung mit Landschaftsräumen bzw. Grünflächen stehen.
2. Konzentration der Bebauung auf Wiederbebauung bereits genutzter Flächen, die von Achsen des öffentlichen Nahverkehrs erschlossen sind. Gebot der Entsiegelung bei Neuversiegelung von Flächen.
3. Sicherung, Erhalt und Ausprägung klimawirksamer Grünkorridore, insb. Von Parks, Wald, Friedhöfen, Kleingärten und Gewässer sowie Sicherung naturschutzrelevanter Flächen; Prüfung der Umwidmung nicht mehr für den Wohn - bzw. Gewerbezwecke vermarkt barer Flächen in Grün.
4. Prüfung einer sinnvollen Erweiterung von Flächen landschaftsgeprägten Wohnens.
5. Sicherung solcher Gewerbe- bzw. Industrieflächen, die günstig per Bahn bzw. auf dem Wasserweg erschließbar sind.