Der
Ausschuss für Sport
empfiehlt
der BVV,
die BVV möge
beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, auf der neuen Grundlage der Sportstättenbedarfserhebung
bis zum 31. Dezember 2007 einen Sport(stätten)entwicklungsplan (analog zum
Schulentwicklungsplan / SEP) der BVV und interessierten Öffentlichkeit zur Beratung
vorzulegen.
Auf
folgende Themenbereiche sollte dieser gesondert eingehen:
-
Einbindung
von nicht in Vereinen organisierten Individual-Sportlern
-
Barrierefreiheit
besonders in Hinblick auf die alternde Gesellschaft
-
Nachhaltigkeit
im Sinne einer ökologischen Stadtentwicklung
-
Planungsziele
über eine bedarfsgerechte Sportstättenentwicklung.
Es soll
eine inhaltliche Abstimmung mit den Vereinen und dem Bezirkssportverband gegeben
haben. Den Belangen der immer größer werdenden Gruppe der
Individual-Sportler/innen ist besonders Rechnung zu tragen.
Der
Sport(stätten)entwicklungsplan ist spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Ursprungstext:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, bis zum 30. September 2007 einen Sport(stätten)entwicklungsplan
(analog zum Schulentwicklungsplan / SEP) der BVV und interessierten
Öffentlichkeit zur Beratung vorzulegen.
Auf
folgende Themenbereiche sollte dieser gesondert eingehen:
-
Einbindung
von nicht in Vereinen organisierten Individual-Sportlern
-
Barrierefreiheit
besonders in Hinblick auf die alternde Gesellschaft
-
Nachhaltigkeit
im Sinne einer ökologischen Stadtentwicklung.
Es soll
eine inhaltliche Abstimmung mit den Vereinen und dem Bezirkssportverband gegeben
haben. Den Belangen der immer größer werdenden Gruppe der
Individual-Sportler/innen ist besonders Rechnung zu tragen.
Der
Sport(stätten)entwicklungsplan ist spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.