Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den
Geschäftsordnungsausschuss einstimmig zu
Die BVV
stimmt der Überweisung der Drucksache in den Geschäftsordnungsausschuss
einstimmig zu. (Konsensliste)
27.08.2007 - Ausschuss für Geschäftsordnung
Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Nach kurzer
Der
Ausschuss für Geschäftsordnung
empfiehlt
der BVV,
die BVV möge
beschließen:
§ 21 Abs. 2
der Geschäftsordnung der BVV lautet:
Der
Ausschuss bearbeitet die Eingaben und Beschwerden in Anlehnung an das Gesetz
über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin
(Petitionsgesetz).
Ursprungstext:
Der § 21
Abs.2 der GO wird dahingehend geändert, dass der Ausschuss -wie bisher mit
Erfolg- entscheidet, welche Eingaben, unter Berücksichtigung der Erfordernisse,
öffentlich bzw. nichtöffentlich behandelt werden.