© dpa
Wochenlange Sperrungen auf der Stadtbahn
In den kommenden Wochen werden immer wieder Abschnitte der Stadtbahn für den S-Bahnverkehr gesperrt. Es gibt Ersatzverkehr mit Bussen. mehr
© dpa
Der Berliner Senat, die Bezirke und mehrere Fraktionen im Abgeordnetenhaus haben sich auf ihr weiteres Vorgehen auf dem Weg zu einer umfassenden Verwaltungsreform verständigt.
In den kommenden Monaten wollen alle Beteiligten gemeinsam rund zwei Dutzend Bereiche festlegen, die unter die Reform fallen sollen, etwa Justiz, Inneres, Personal oder Digitalisierung. Zudem wollen sie einen detaillierten Katalog erarbeiten, für welche Aufgaben künftig die Landesebene und für welche die Bezirke zuständig sind. Bis Dezember soll auch ein Gesetz zur Umsetzung der Reform erarbeitet sein, wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Freitag nach einem Spitzentreffen im Roten Rathaus sagte.
CDU und SPD hatten 2023 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die oftmals ineffizient organisierte Berliner Verwaltung zu modernisieren und die Zuständigkeiten von Land und Bezirken klarer zu trennen. Auch das Finanzierungssystem sowie Personalbindung und -gewinnung sollen dabei in den Blick genommen werden. Wegner hat das Vorhaben zur Chefsache erklärt und spricht von einem Kernanliegen der Koalition. Er will es aber auf breitere Füße stellen und hat deshalb auch Grüne und Linke einbezogen.
Wegner nannte das Treffen am Freitag mit Vertretern des Senats, der Bezirke und der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem funktionierenden Berlin. Der Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel (SPD), unterstrich die gemeinsame Haltung der Beteiligten. «Wir wollen Schluss damit machen, dass einer mit den Fingern auf den anderen zeigt. Wir wollen zusammen die Verantwortung übernehmen.» Für die Bürgerinnen und Bürger sei wichtig, dass die Verwaltung gut funktioniere.
Wegner unterstrich, dass er eine nachhaltige, weit in die Zukunft wirkende Reform anstrebt. «Wenn es notwendig erscheint, brauchen wir eine Änderung der Landesverfassung», sagte er. «Spätestens dann, wenn wir über Finanzbeziehungen reden.» Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus notwendig. Schwarz-Rot ist dabei also auf andere Fraktionen angewiesen.