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eAkte beim Kammergericht in Zivil- und Familiensachen eingeführt

eAkte Justiz

Am Berliner Kammergericht hat am Montag der Einsatz der elektronischen Akte (eAkte) in Zivil- und Familiensachen begonnen.

«Mit der Einführung der eAkte am Kammergericht haben wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Berliner Justiz erreicht», teilte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) am Montag mit.

Meilenstein bei der Digitalisierung der Berliner Justiz

Mit dem Schritt werden die Kommunikation und der Aktenaustausch zwischen der Instanz, bei der zum Beispiel eine Klage eingeht, und dem Kammergericht als Beschwerde- und Berufungsgericht wesentlich erleichtert, wie es hieß. Im September war die eAkte bereits beim Landgericht in Zivilprozessen eingeführt worden. Am Kammergericht gibt es laut den Behördenangaben zunächst einen Probebetrieb, in dem noch weitere Anpassungen möglich sind. Laut Gesetz sollen bundesweit bis spätestens 2026 alle Akten in der Justiz elektronisch geführt werden.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 5. Dezember 2023
Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

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