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Wahlleiter empfiehlt Briefwahl im Bezirksamt
Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat auf Besonderheiten der vorgezogenen Bundestagswahl hingewiesen. mehr
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Innerhalb der ersten Woche nach dem Start sind knapp 50 Anträge auf Hilfen aus dem Härtefallfonds Energieschulden gestellt worden.
Das teilte die Senatsverwaltung für Soziales am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Von den 47 Anträgen, sei bisher über zwei entschieden worden - in einem Fall positiv, in dem anderen ablehnend. Alle weiteren würden derzeit bearbeitet, die Entscheidung darüber soll jeweils noch im Lauf dieser Woche fallen. Dabei gehe es um Summen zwischen 150 und 3000 Euro. Der Durchschnitt liegt der Sozialverwaltung zufolge bei rund 1000 Euro. Probleme mit dem digitalen Antragsverfahren habe es bisher nicht gegeben. Die hochgeladenen Nachweise seien gut zu verwenden.
Berlinerinnen und Berliner, die vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Energiekosten ihre Strom- oder Gasrechnung unverschuldet nicht bezahlen können, haben seit Montag vergangener Woche die Möglichkeit, finanzielle Hilfen bei akuten oder drohenden Strom- oder Gassperren zu beantragen. Anträge sind nur online über das Service-Portal Berlin möglich, die Überweisung geht direkt an den jeweiligen Energieanbieter. Der Kreis der Antragsberechtigten ist der Sozialverwaltung zufolge bewusst groß gefasst worden und umfasst auch Haushalte mit mittleren Einkommen - insgesamt rund 85 Prozent der Berliner Bevölkerung. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.
Die Bearbeitung der Anträge übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Antragsteller müssen unter anderem einen Einkommensnachweis der zurückliegenden drei Monate einreichen und Angaben zum jährlichen Bruttohaushaltseinkommen machen. Eine Vermögensprüfung gibt es nicht. Außerdem sollen sich Antragsteller anschließend beraten lassen - etwa über Möglichkeiten zum Energiesparen. Sie würden «mit Nachdruck» auf die Wahrnehmung der Energieschuldenberatung hingewiesen, so die Sozialverwaltung.