© dpa
Wahlleiter empfiehlt Briefwahl im Bezirksamt
Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat auf Besonderheiten der vorgezogenen Bundestagswahl hingewiesen. mehr
© dpa
Viele Corona-Maßnahmen sind für die Berliner von Freitag (01. April 2022) an Geschichte.
Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen und in Schulen sowie die 3G-Regel bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen, nach der das nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich war. Nach einem Beschluss des Senats müssen sich die Berlinerinnen und Berliner aber an einige Basisschutzmaßnahmen halten. Dazu gehören etwa die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen. Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
In den Schulen der Stadt sind außerdem Corona-Tests weiterhin drei Mal pro Woche vorgeschrieben. Die Regel ist auf Vorschlag der Bildungsverwaltung auch auf geimpfte und genesene Personen ausgeweitet worden - egal ob Schüler, Lehrkräfte oder andere Angestellte. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse sieht den Wegfall der Maskenpflicht in Schulen kritisch und hat dazu aufgerufen, freiwillig an dieser Schutzmaßnahme festzuhalten.
Unter anderem eine Reihe von Berliner Kulturinstitutionen hat bereits erklärt, an der Maskenpflicht festhalten zu wollen. Dazu zählen zum Beispiel die drei Opernhäuser der Stadt, das Deutsche Theater, die Schaubühne, das Berliner Ensemble und das Humboldt Forum. Im Rahmen des sogenannten Hausrechts ist es möglich, weiter auf der Maskenpflicht zu bestehen.
Generell gelten auch in Zukunft außerdem die bisherigen Regelungen zur Isolation von Personen nach einem positiven Corona-Test. Das betrifft auch diejenigen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden und weder geimpft noch genesen sind.