Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit in Kreuzberg vorzeitig aufgehoben

Polizeimeldung vom 25.03.2021

Friedrichshain-Kreuzberg

Nr. 0647
Die Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit in Kreuzberg wurde vorzeitig aufgehoben. Der Bereich ist damit ab sofort wieder für alle freigegeben.

Erstmeldung Nr. 0598 vom 19.03.2021: Einschränkung des Gemeindegebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit in Kreuzberg
Anlässlich eines an die Polizei Berlin ergangenen Amts- und Vollzugshilfeersuchens werden der Gemeingebrauch von öffentlichen Flächen und die Versammlungsfreiheit vom 24. März 2021, 15.00 Uhr bis zum 25. März 2021, 23.59 Uhr in begrenzten Bereichen des Stadtteils Kreuzberg eingeschränkt.

Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes der

  • Reichenberger Straße zwischen Reichenberger Straße 140 Ecke Lausitzer Straße (einschließlich des Kreuzungsbereiches) und Reichenberger Straße 130 (einschließlich) sowie Reichenberger Straße 61 (einschließlich) und der
  • Lausitzer Straße zwischen Lausitzer Straße Ecke Reichenberger Straße (einschließlich des Kreuzungsbereiches) und Lausitzer Straße Ecke Wiener Straße (einschließlich Gehweg der Wiener Straße im Kreuzungsbereich)

für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel nicht gestattet. Eine Nutzung des Bereiches ist nur Anrainerinnen und Anrainern und deren Besucherinnen und Besuchern sowie in Einzelfällen eines unabweisbaren Bedarfs, insbesondere von Notfällen, gestattet. Anlassbezogen kann der Zutritt jedoch eingeschränkt werden.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gemäß StVO, darunter auch Elektrokleinstfahrzeuge), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter etc.) auf dem öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs ist für den beschriebenen Zeitraum untersagt. Bereits dort abgestellte Gegenstände im Sinne des vorstehenden Satzes, sind in dem genannten Zeitraum vom öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs zu entfernen. Auch im Fall einer widerrechtlichen Entfernung der zugehörigen Verkehrszeichen, wird um Beachtung der Einschränkung gebeten.

Die Verfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauches von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit kann auf der Wache des Polizeiabschnittes 53 in der Friedrichstraße 219 in 10969 Berlin eingesehen werden.