3. | Bezug nehmend auf eine in der Sitzung vom 11. Juni 2013 geäußerte Bitte der SPD-Fraktion, berichtet Stadt L Frau Lappe über die Zugangssituation des Bauprojekts Tilia in Kohlhasenbrück. Sie erklärt, die Baugenehmigung enthalte lediglich eine Polleranlage am Eingang des Wohngebiets in der Stubenrauchstraße, jedoch kein Tor. Allerdings wäre ein Tor nicht baugenehmigungspflichtig. Der Zugangsverkehr soll jedoch inzwischen nicht mehr über die Stubenrauchstraße geführt werden, da der Investor Stofanel den besorgten Anwohnern in einem „Gentlemen’s Agreement“ zugesagt hat, dass der durch das Wohngebiet entstehende Verkehr über die Neue Kreisstraße abgeleitet wird. Die Zufahrt in der Stubenrauchstraße ist nur für Müllfahrzeuge u. Ä. gedacht. Weiterhin berichtet Frau Lappe, das Amt verlange nur dann mittels eines Bebauungsplanverfahrens die Offenhaltung eines Privatgrundstücks, auf dem ein Bauprojekt verwirklicht wird, wenn darüber Wegeverbindungen geschaffen werden können. Dies sei z.B. bei dem heute unter TOP 2.1 vorgestellten Projekt Cedelia der Fall, wo ein größeres Wohngebiet mit ca. 270 Wohnungen entsteht. Hier habe das Amt Wert auf sinnvolle Verbindungen gelegt. Auf dem relativ kleinen Gelände des Bauprojekts Tilia mit seinen 30 bis 40 Wohneinheiten sei aufgrund seiner Lage dagegen kein dringendes Erfordernis zu erkennen, die unweit der Hauptstraße verlaufende Privatstraße der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Baugenehmigung enthalte daher keine entsprechende Auflage. Die Fraktionen erörtern, wann ein Wohngebiet, das auf privatem Gelände entsteht, für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben muss. Die SPD-Fraktion erklärt, wenn sie gewusst hätte, dass das Tilia-Gelände abgeschottet wird, hätte sie auf die Aufstellung eines B-Plans gedrängt. Die CDU-Fraktion erklärt, für die Öffentlichkeit ändere sich nichts. Das Gelände sei auch bisher schon ein Privatgrundstück gewesen, das nicht betreten werden konnte, und bleibe dies auch nach seiner Bebauung. Ein übergeordnetes Interesse der Öffentlichkeit an einer Offenhaltung sei nicht zu erkennen, zumal ein Zugang zum Griebnitzsee aus Naturschutzgründen nicht vorgesehen ist. Die Fraktion GRÜNE erklärt, in diesem Einzelfall möge dies noch angehen; insgesamt sei das Entstehen von Gated Communities, die sich vom Bezirk und dessen weiterer Bevölkerung abkoppeln, eine Entwicklung, auf die man sich nicht einlassen dürfe. Die Piraten erklären, wenn der Bezirk das Recht habe, solche Abschottungen von der Allgemeinheit zu verhindern, solle er es tun. Die SPD-Fraktion fordert, der Stadtplanungsausschuss müsse sich künftig intensiver mit solchen Fragen befassen, um dem Entstehen von Gated Communities vorzubeugen. Bei Bauprojekten ab einer bestimmten Größe überwögen die öffentlichen Belange das private Interesse einer Abgrenzung. Die CDU-Fraktion erklärt, jemand, der ein Privatgrundstück erwirbt, müsse auch das Recht haben, es zu umzäunen. Wenn es sich um mehrere Einzelgrundstücke handele, wären diese schließlich auch einzeln umzäunt. Die Fraktion GRÜNE erklärt, das Entstehen von Gated Communities stelle keine Weiterentwicklung des Bezirks dar. Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass der Bezirk auch bei dem Bauprojekt Truman Plaza Eingriffe in privates Eigentum vorgenommen und für eine öffentliche Durchwegung gesorgt habe. Auch das große Gelände des Gartenbaubetriebs Rothe sei für die Öffentlichkeit nicht zugänglich gewesen; bei seiner anstehenden Bebauung müsse jedoch für eine öffentliche Durchwegung Sorge getragen werden. Die Fraktion GRÜNE pflichtet dem bei. Frau Lappe sagt zu, in der nächsten Sitzung über den soeben eingegangenen Bauantrag für das Rothe-Gelände zu berichten. |