Kleine Anfrage - Schr. A. 374/III  

 
 
Nummer:Schr. A. 374/IIIEingang:26.10.2010
Eingereicht durch:Buchta, Norbert
Weitergabe:26.10.2010
Fraktion:SPD-FraktionFälligkeit:16.11.2010
Antwort von:BzBm KoppBeantwortet:24.11.2010
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:25.11.2010
  Erfasst:
  Geändert:
   
Betreff:Zahlstellen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
Anlagen:
1. Version Eingang
1. Version Antwort
   

Schriftliche Anfrage

Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf

 

Schr. A. 374/III

 

Eingereicht durch:

 

Eingang:

26.10.2010

Buchta, Norbert

 

Weitergabe:

26.10.2010

SPD-Fraktion

 

Fälligkeit:

16.11.2010

 

 

Beantwortet:

Antwort von:

 

Erledigt:

 

 

 

 

 

 

 



 

Betr.: Zahlstellen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.              Welche Zahlstellen gibt es seit wann im Bezirksamt?

              (Bitte nach Abteilungen und den dazu gehörenden Ämtern gegliedert)

 

2.              Wurden die Zahlstellenbestimmungen (ZBest) – Anlage zu Nr. 1.3 zu  § 79 AVLHO bei der Einrichtung beachtet?

 

2.1              Welche Gründe führten bei den o. g. Zahlstellen zur Einrichtung, und     besteht auch weiterhin das Erfordernis?

 

2.2              Welche Einnahmen wurden in den o. g. Zahlstellen in den Jahren ab 2005 erzielt (titelgenau)?

 

2.3              Liegen für die o. g. Zahlstellen und seit wann die erforderlichen Zustimmungen der Serviceeinheit Finanzen vor?

 

2.4              Wann wurden für die o. g. Zahlstellen zu bestellende Zahlstellenleiter, Zahlstellenverwalter sowie deren Vertreter bestellt?

 

3.              Liegt die gem. Ziff. 2.2 ZBest erforderliche Beschreibung der Aufgaben und des Verfahrens für die o. g. Zahlstellen vor? Wann wurde das erforderliche Einvernehmen mit der Serviceeinheit Finanzen erzielt?

 

3.1              Wird und wenn ja, in welcher der o. g. Zahlstellen Kartenzahlverfahren oder elektronische Zahlungssysteme eingesetzt?

 

3.2              Werden Bareinnahmen in den o. g. Zahlstellen vorgenommen? Wenn ja, in welcher Form werden diese registriert, verwaltet und nachgewiesen?

 

3.3              Seit wann liegt ggf. die gem. Ziff. 2.2 ZBest erforderliche Arbeitsanweisung vor?

 

4.              Wann wurden die o. g. Zahlstellen gem. § 78 Satz 1 LHO seit dem Jahr 2005 unvermutet geprüft?

 

4.1              Wurden bei diesen Prüfungen Unregelmäßigkeiten festgestellt (§ 78 Ziff. 2 AV LHO)?

 

4.2              Liegen die gem. § 78 Ziff. 7 AVLHO zu fertigenden Niederschriften über die erfolgten Prüfungen vor?

 

5.              Welche der o. g. Zahlstellen wurden seit August 2010 unvermutet geprüft?

 

5.1              Gab es Beanstandungen und wenn ja, welche?

 

5.2              Inwieweit wurden Mängel nach 5.1 zwischenzeitlich und durch welche Maßnahmen berichtigt?

 

 

 

Norbert Buchta

 


Schriftliche Anfrage Antwort

Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf

 

Schr. A. 374/III

 

Eingereicht durch:

 

Eingang:

26.10.2010

Buchta, Norbert

 

Weitergabe:

26.10.2010

SPD-Fraktion

 

Fälligkeit:

16.11.2010

 

 

Beantwortet:

24.11.2010

Antwort von:

 

Erledigt:

25.11.2010

BzBm Kopp

 

 

 

 

 



 

Betr.: Zahlstellen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

zu 1.              Welche Zahlstellen gibt es seit wann im Bezirksamt?

(Bitte nach Abteilungen und den dazu gehörenden Ämtern gegliedert)

 

Neben der Bezirkskasse gibt es 11 Zahlstellen:

Bezeichnung

Einrichtung der Zahlstelle

Abteilung

Amt

Zahlstelle Bürgeramt Standort RH Steglitz

27.03.1980,

neu mit Eröffnung 2003

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Bürgerdienste

Zahlstelle Bürgeramt Gallwitzallee

von PolPräs (übernommen 2003)

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Bürgerdienste

Zahlstelle Bürgeramt Standort RH Zehlendorf

mit Eröffnung Mai 2003

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Bürgerdienste

Zahlstelle Standesamt

21.10.1975 (Zdf.)

10.09.1976 (Stg.)

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Bürgerdienste

Zahlstelle Stadtbibliothek

Standort IDB Steglitz

mit der Eröffnung der Bibliothek (vor 1988)

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Weiterbildung und Kultur

Zahlstelle Stadtbibliothek

Standort GBB Zehlendorf

mit der Eröffnung der Bibliothek (vor 1996)

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Weiterbildung und Kultur

Zahlstelle Stadtbibliothek

Standort Lankwitz

mit der Eröffnung der Bibliothek

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Weiterbildung und Kultur

Zahlstelle Volkshochschule

Standort Zehlendorf

28.09.1981

 

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Weiterbildung und Kultur

Zahlstelle Volkshochschule

Standort Lichterfelde

28.09.1981

 

Abt. Bildung, Kultur und Bürgerdienste

Amt für Weiterbildung und Kultur

Zahlstelle Ordnungsamt

-

Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr

Amt für Gewerbe, Ordnung, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Zahlstelle Gewerbeamt

erneuert 06.09.2010

Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr

Amt für Gewerbe, Ordnung, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

 

zu 2.              Wurden die Zahlstellenbestimmungen (ZBest)? Anlage zu Nr. 1.3 zu § 79 AV LHO bei der Einrichtung beachtet?

 

Ja.

 

zu 2.1               Welche Gründe führten bei den o. g. Zahlstellen zur Einrichtung, und besteht auch weiterhin das Erfordernis?

 

Die Einrichtung einer Zahlstelle ist immer dann erforderlich, wenn die Annahme oder Leistung von Zahlungen durch die Kasse nicht zweckmäßig ist (z.B. Zug-um-Zug-Verfahren nach Nr.23.8 zu § 70 AV LHO). Dieser Grund besteht jeweils fort.

 

zu 2.2               Welche Einnahmen wurden in den o. g. Zahlstellen in den Jahren ab 2005 erzielt (titelgenau)?

 

Bei Zahlstellen mit mehreren Standorten kann nur die Summe der jeweiligen Einnahmen angegeben werden:

 

Jahr / Titel

2005

2006

2007

2008

2009

2010

(Stand 01.11.)

Zahlstellen Bürgeramt

Kapitel 3511

11105

83.164,36

84.791,49

83.612,48

75.152,99

88.643,86

88.172,88

11152

192.770,19

270.279,60

340.841,36

368.067,47

475.617,79

392.265,22

11153

539.804,89

853.600,57

975.497,58

977.805,88

1.141.963,93

1.021.635,00

11201

30.592,63

21.717,00

15.644,55

6.674,27

10.298,85

30.094,43

Zahlstelle Standesamt /

Kapitel 3512

11152

(Einnahme bei 11153)

(Einnahme bei 11153)

(Einnahme bei 11153)

(Einnahme bei 11153)

246.432,85

217.069,42

11153

352.562,35

385.908,22

254.249,78

240.698,70

3.006,50

3.713,30

Zahlstellen Stadtbibliothek

Kapitel 3723

11108

83.725,50

93.419,00

110.811,50

119.777,50

132.346,50

113.242,50

11116

4.333,26

3.303,54

4.626,14

5.839,39

5.885,50

2.352,34

11903

120.963,14

126.011,88

176.447,32

198.131,92

210.777,66

201.868,87

Zahlstellen Volkshochschule

Kapitel 3711

11120

775.584,62

734.174,25

754.371,95

715.744,03

745.277,33

611.788,67

11191

464.486,56

534.526,91

620.212,26

670.715,58

624.722,34

709.034,62

Zahlstelle Ordnungsamt /

Kapitel 3520

11105

215,23

8.153,58

4.188,76

7.857,18

6.062,62

3.485,03

11153

1.826.916,95

377.031,90

381.360,13

329.404,40

317.546,53

285.439,16

11201

949.155,60

2.881.772,69

2.005.725,00

787.781,99

802.990,51

587.649,99

11202

(Einnahme bei 11201)

(Einnahme bei 11201)

(Einnahme bei 11201)

915.313,85

1.094.267,49

781.229,42

Zahlstelle Gewerbeamt /

Kapitel 4310

11105

250.142,96

271.460,96

205.552,40

221.268,90

252.468,67

188.289,22

11153

5.902,78

7.122,56

7.538,50

6.209,00

6.284,00

4.692,00

 

zu 2.3               Liegen für die o. g. Zahlstellen und seit wann die erforderlichen Zustimmungen der Serviceeinheit Finanzen vor?

 

Die Zustimmungen der SE Finanzen sind in der Regel mit der Einrichtung bzw. Auflösung der Zahlstellen erfolgt. Im Rahmen der aktuellen Prüfungen 2010 ist diese für die Zahlstelle des Gewerbeamtes und die Zahlstelle der Zentralbibliothek aufgrund von Standortwechseln aktualisiert worden. Die Zahlstelle des Ordnungsamtes ist formal niemals eingerichtet worden, da laut Antwort der Ordnungsamtsleitung auf regelmäßige Anfragen kein Bargeld eingenommen wurde.

 

zu 2.4               Wann wurden für die o. g. Zahlstellen zu bestellende Zahlstellenleiter, Zahlstellenverwalter sowie deren Vertreter bestellt?

 

 

Leiter/-in

Vertreter/-in

Verwalter/-in

Vertreter/-in

Zahlstellen Bürgeramt / alle Standorte und Standesamt

25.11.2008

25.11.2008

25.11.2008

25.11.2008

Zahlstellen Stadtbibliothek / alle Standorte

01.10.2008

01.10.2008

01.10.2008

01.10.2008

Zahlstelle Volkshochschule / alle Standorte

05.09.2001

05.09.2001

05.09.2001

05.09.2001

Zahlstelle Ordnungsamt

-

-

-

-

Zahlstelle Gewerbeamt

01.08.2008

01.08.2008

01.08.2008

01.08.2008

 

zu 3.               Liegt die gem. Ziff. 2.2 ZBest erforderliche Beschreibung der Aufgaben und des Verfahrens für die o. g. Zahlstellen vor? Wann wurde das erforderliche Einvernehmen mit der Serviceeinheit Finanzen erzielt?

 

Die nach Ziff. 2.2 ZBest erforderlichen Arbeitsanweisungen der Zahlstellen liegen vor. Das Einvernehmen mit der SE Finanzen wird im Rahmen der Zahlstellenprüfungen regelmäßig neu herbeigeführt. Bezüglich der Zahlstelle des Ordnungsamtes siehe Antwort zu 2.3.

 

zu 3.1               Wird und wenn ja, in welcher der o. g. Zahlstellen Kartenzahlverfahren oder elektronische Zahlungssysteme eingesetzt?

 

 

 

Kartenzahlverfahren

Elektronische Zahlungssysteme

Zahlstelle Bürgeramt Standort RH Steglitz

Ja

Ja

Zahlstelle Bürgeramt Gallwitzallee

Ja

Ja

Zahlstelle Bürgeramt Standort RH Zehlendorf

Ja

Ja

Zahlstelle Standesamt

Ja

Nein

Zahlstelle Stadtbibliothek Standort IDB Steglitz

Nein

Nein

Zahlstelle Stadtbibliothek Standort GBB Zehlendorf

Nein

Nein

Zahlstelle Stadtbibliothek Standort Lankwitz

Nein

Nein

Zahlstelle Volkshochschule Standort Zehlendorf

Ja

Nein

Zahlstelle Volkshochschule Standort Lichterfelde

Ja

Nein

Zahlstelle Ordnungsamt

Ja

Nein

Zahlstelle Gewerbeamt

Ja

Nein

 

zu 3.2               Werden Bareinnahmen in den o. g. Zahlstellen vorgenommen? Wenn ja, in welcher Form werden diese registriert, verwaltet und nachgewiesen?

 

Ja. Bezüglich der Zahlstelle des Ordnungsamtes siehe Antwort zu 2.3.

 

Die Registrierung, die Verwaltung sowie der Nachweis der Bareinnahmen ist vom Leiter der Zahlstelle gemäß den Zahlstellenbestimmungen (ZBest) – Anlage zu Nr. 1.3 zu § 79 AV LHO sicherzustellen und wird im Rahmen der unvermuteten Zahlstellenprüfungen kontrolliert.

 

zu 3.3               Seit wann liegt ggf. die gem. Ziff. 2.2 ZBest erforderliche Arbeitsanweisung vor?

 

Bezüglich der Zahlstelle des Ordnungsamtes siehe Antwort zu 2.3.

 

 

Arbeitsanweisung vom / in Kraft seit

Zahlstellen Bürgeramt / alle Standorte und Standesamt

24.11.2008

Zahlstellen Stadtbibliothek / alle Standorte

12.03.2003 / neu 01.11.2010

Zahlstelle Volkshochschule / alle Standorte

17.10.1994 / neu 01.11.2010

Zahlstelle Ordnungsamt

-

Zahlstelle Gewerbeamt

01.08.2008 / neu 10.09.2010

 

zu 4.               Wann wurden die o. g. Zahlstellen gem. § 78 Satz 1 LHO seit dem Jahr 2005 unvermutet geprüft?

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Zahlstelle Bürgeramt Standort RH Steglitz

21.12.2005

20.12.2006

Sept./Okt.

04.11.2008

15.10.2009

Prüfung wird z.Zt. durchgeführt

Zahlstelle Bürgeramt Gallwitzallee

14.12.2005

14.12.2006

-

13.11.2008

08.10.2009

Prüfung wird z.Zt. durchgeführt

Zahlstelle Bürgeramt Standort RH Zehlendorf

23.11.2005

21.12.2006

-

14.05.2008

25.08.2009

Prüfung wird z.Zt. durchgeführt

Zahlstelle Standesamt

23.11.2005

21.12.2006

-

14.05.2008

25.08.2009

Prüfung wird z.Zt. durchgeführt

Zahlstelle Stadtbibliothek

Standort IDB Steglitz

19.12.2005

07.12.2006

-

05.06.2008

-

09.09.2010

Zahlstelle Stadtbibliothek

Standort GBB Zehlendorf

19.12.2005

07.12.2006

-

05.06.2008

-

13.09.2010

Zahlstelle Stadtbibliothek

Standort Lankwitz

19.12.2005

07.12.2006

-

05.06.2008

-

14.09.2010

Zahlstelle Volkshochschule

Standort Zehlendorf

22.12.2005

19.12.2006

-

27.05.2008

28.08.2009

23.09.-04.10.2010

Zahlstelle Volkshochschule

Standort Lichterfelde

22.12.2005

19.12.2006

-

27.05.2008

28.08.2009

28.09.2010

Zahlstelle Ordnungsamt

-

18.12.2006

-

29.05.2008

25.08.2009

-

Zahlstelle Gewerbeamt

-

-

-

-

-

23.08.2010-01.09.2010

 

 

zu 4.1               Wurden bei diesen Prüfungen Unregelmäßigkeiten festgestellt (§ 78 Ziff. 2 AV LHO)?

 

Nein.

 

zu 4.2               Liegen die gem. § 78 Ziff. 7 AV LHO zu fertigenden Niederschriften über die erfolgten Prüfungen vor?

 

Ja.

 

zu 5.               Welche der o. g. Zahlstellen wurden seit August 2010 unvermutet geprüft?

 

Siehe Antwort zu 4.

 

zu 5.1               Gab es Beanstandungen und wenn ja, welche?

 

Zahlstellen Stadtbibliotheken gesamt:

Die ordnungsgemäß vorzunehmenden formale Bestellungen der Mitarbeiter zum Leiter, Verwalter konnte in der Prüfung nicht nachgewiesen werden (Nr. 1.4.1 AV Anlage § 79 LHO). Es wurde festgestellt, dass im Rahmen der Kassiertätigkeiten im Tresenbereich an den zwei Registriermaschinen während der Geschäftszeiten durch den Schichtbetrieb immer mehr als eine Person zugriff auf die Kassenladen und den Gesamtgeldbestand haben. Nach Abrechnung des Tagesabschlusses ist bei Feststellung eines eventuellen Überschusses/Fehlbetrages nicht nachvollziehbar, wer für diesen Betrag verantwortlich ist. Dieser Umgang mit Bargeld, auch wenn er der Ablauforganisation geschuldet ist, kann im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers seinen Bediensteten gegenüber nicht hingenommen werden und ist durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz der Bediensteten im Hinblick auf eventuelle Regressforderungen neu zu organisieren.

 

Zahlstelle Stadtbibliothek Standort Lankwitz:

Keine weiteren Beanstandungen

 

Zahlstelle Stadtbibliothek Standort IDB Steglitz:

Es wurde festgestellt, dass die Monatsabschlüsse für Juli und August 2010 im Kassenbuch der Zahlstellenverwaltung nicht fortgeschrieben und nicht durch die Zahlstellenverwalterin und den Zahlstellenleiter bescheinigt wurden. Die derzeitige Aufbewahrung der Kassenladen wurde als verbesserungsfähig festgestellt.

 

Zahlstelle Stadtbibliothek Standort GBB Zehlendorf:

Die derzeitige Aufbewahrung der Kassenladen wurde als verbesserungsfähig festgestellt.

 

Zahlstelle Volkshochschule Standort Zehlendorf:

Keine Beanstandungen

 

Zahlstelle Volkshochschule Standort Lichterfelde:

Keine Beanstandungen

 

Zahlstelle Gewerbeamt:

Keine Beanstandungen

 

zu 5.2               Inwieweit wurden Mängel nach 5.1 zwischenzeitlich und durch welche Maßnahmen berichtigt?

Den Zahlstellen der Bibliotheken wurde aufgegeben, die formalen Bestellungen zum Leiter und Verwalter umgehend nachzuholen. Der Einsatz von getrennt geführten Geldkassetten je Kassierer in den Bibliotheken wird für erforderlich gehalten, um die Anforderungen der vorgeschriebenen Aufbewahrung gemäß Nr. 7.12 der Kassensicherheitsbestimmungen und den Schutz der Bediensteten zu gewährleisten. In der Zahlstelle Stadtbibliothek Standort IDB Steglitz wurden zwischenzeitlich die Monatsabschlüsse für Juli und August 2010 im Kassenbuch der Zahlstellenverwaltung fortgeschrieben und durch die Zahlstellenverwalterin und den Zahlstellenleiter bescheinigt. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Arbeitsanweisung für die Zahlstellen der Bibliotheken und der VHS wurde den Zahlstellenleitern aufgegeben, auch die Aushänge über die mit der Gelderhebung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu aktualisieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Norbert Kopp

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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