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Drucksache - VI-1333
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VI-1333
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von 42 Privatwegen in der Anlage Blankenburg in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
In der Anlage Blankenburg zwischen den Straßen Heinersdorfer Straße, Bahnhofstraße, Rudelburgstraße, Fafnerstraße, Am Feuchten Winkel in 13029, 13127, 13089 Berlin, in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz werden 42 Privatwege wie folgt benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:
Begründung: Die Benennungsabsicht für die 42 Privatwege in der Anlage Blankenburg wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 40. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 02.03.2011 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Daher wird nunmehr die Benennung aller 42 Privatwege beschlossen.
Die Benennungen sollen auf Antrag der derzeitigen Eigentümerin bzw. Verwalterin der Privatwege in der Anlage Blankenburg, dem Bezirksamt Pankow, Abt. Jugend und Immobilien, SE Immobilien, in Abstimmung mit dem Verein der Anlage Blankenburg erfolgen. (Lageplan siehe Anlage 1 und pdf-Datei: STRA-BENPL-ANLBLBG.pdf)
Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.
Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Blankenburg haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die angrenzenden öffentlichen Straßen u. a. Heinersdorfer Straße, Bahnhofstraße + interner Wegebezeichnung in der Anlage + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Heinersdorfer Str. 41, Rotkehlchenweg, Parzelle 62). Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücken bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt.
Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Blankenburg auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich ist, ist die Benennung von mindestens 42 Wegen in der Anlage Blankenburg erforderlich. Dabei wurden die Wege teilweise zusammengefasst, um nicht jeden kurzen Abzweig eigenständig benennen zu müssen. Für eine ausreichende Orientierung innerhalb der Anlage Blankenburg sind 42 Benennungen unumgänglich.
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Blankenburg.
Sämtliche Wege in dieser Anlage werden nach Vogelarten benannt. Sie gehören zur Ordnung der Sperlingsvögel aus den Familien der Sperlinge, Ammern, Kardinäle, Finken, Prachtfinken und Tangaren. (Namenserläuterungen siehe Anlage 2 und pdf-Datei: Beschreibung Vogelnamen Anlage Blankenburg.pdf)
Die Anfrage beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlagen 1 – 2
Christine Keil Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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