Drucksache - 1014/XIX  

 
 
Betreff: Mietpreis- und Belegungsbindung festschreiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
17.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
14.10.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.11.2014 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt möge in Zukunft im Rahmen der Bauleitplanung, gemäß der Leitlinie zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen in Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, bei der in der Leitlinie beschriebenen Angemessenheitsprüfung den maximal angemessenen Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen in städtebaulichen Verträgen festlegen.

 

Begründung:

Um dem ansteigenden Druck auf dem Wohnungsmarkt vor allem im niedrigen Mietpreissegment künftig begegnen zu können, hat  Senator Michael Müller am 28.08.2014 die Leitlinien für das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung unterzeichnet. Darin wird unter anderem den Bezirken die Möglichkeit eingeräumt, städtebauliche Verträge abzuschließen, welche unter anderem die Möglichkeit bieten, einen Anteil mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen festzulegen. Dieses Instrument soll eine sozial ausgewogene und stabile Bevölkerungsstruktur in der Innenstadt sicherstellen. Hier werden im Besonderen auch große Teile Nord-Neuköllns genannt. Da andere Möglichkeiten in bezirklicher Hand wie die Einrichtung von Milieuschutzgebieten alleine nicht ausreichen die Stabilität der Bevölkerungsstruktur sicherzustellen, sollte das Bezirksamt diese Möglichkeit in Anspruch nehmen und in vollem Maß ausschöpfen.


 

 

 
 

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