Drucksache - 0030/III  

 
 
Betreff: Intranetzugang
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Neuhaus Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.11.2006
2. Beschluss vom 24.11.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.05.2010
4. Beschluss vom 20.05.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                  .          . April 2010

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                           Tel.: 9018 44600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0030/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass den Bezirksverordneten in den Räumen der Fraktion der Intranetzugang ermöglicht wird.

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

die interne Beratung zu Ihrem beabsichtigten Zugriff auf das Intranet der Berliner Verwaltung hat nach eingehender Diskussion zwischen dem behördlichen Datenschutzbeauftragten und Beauftragten für IT – Sicherheit, Herr Grotejohann, und der IT – Stelle des Bezirksamtes Mitte sowie anderer Berliner Behörden zu folgendem Ergebnis geführt:

 

1. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände, da im Intranet keine personenbezogenen Daten oder andere schutzwürdige Daten veröffentlicht sind.

 

2. Aus IT – sicherheitsbezogenen Aspekten wird jedoch ein Sicherheitsrisiko gesehen, da die Fraktionsmitglieder in keinem Dienst- bzw. Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Bezirk stehen, stellen interne Sicherheitsvereinbarungen, wie die IT – Sicherheitsrichtlinie oder die Intranet / Internet – Richtlinie, keine verbindlichen Dokumente dar, da sich diese ausschließlich an die Mitarbeiter des Bezirksamtes wenden.

Auch die gesetzlichen Regelungen wie das TDDSG (Teledienstdatenschutzgesetz) und TKG (Telekommunikationsgesetz) treffen hier Regelungen nach denen das Bezirksamt zum Telediensteanbieter mit allen rechtlichen Konsequenzen wird, was beim bezirksinternen Betrieb mit Mitarbeitern, die die Netzdienste für private Zwecke nicht nutzen dürfen, nicht der Fall ist.

 

 

Wir können den Fraktionen den Zugriff auf das Intranet unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten.

Die Fraktionen erhalten auf einem zusätzlichen Rechner, der dem bezirklichen Standard entspricht, über den Netzzugang in dem jeweiligen Gebäude den Zugang zum Intranet.

 

Die Kosten sind durch die jeweiligen Fraktionen zu tragen.

 

 

 

Austauschblatt

 

Je nach Ausstattungsgrad entstehen z.B. für einen kompletten Arbeitsplatz, mit PC, Monitor, Drucker, Tastatur/Maus, Betriebssystem und Office Paket Kosten in Höhe von 1100,- €.

Bei einer Minimalausstattung mit PC und Betriebssystem entstehen Kosten in Höhe von 363,- €.

Um den bezirklichen Standard gewährleisten zu können erfolgt eine Beschaffung der Ausstattung ausschließlich nur über die IT – Stelle.

 

Die Betreuung der Rechner erfolgt durch die IT – Stelle mit den im Bezirksamt Mitte eingesetzten Werkzeugen wie Remote - Administration, Unattended Setup und Softwareverteilung.

 

Die Betreuungskosten betragen monatlich ca. 69,54 € und werden in der Kostenleistungsrechnung abgebildet.

 

Eine direkte Verbindung dieses Rechners zu den fraktionseigenen PC´s ist nicht möglich.

 

Davon unbenommen ist weiterhin die Möglichkeit des kostenfreien Zugangs ins Intranet über einen Rechner im BVV-Büro.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13. i.V.m § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

            keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

            keine

 

 

 

Berlin, den 27. April 2010

 

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                                         Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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