Kleine Anfrage - KA-443/VII  

 
 
Nummer:KA-443/VIIEingang:30.03.2015
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:30.03.2015
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:20.04.2015
Antwort von:BzStR BürgFMBeantwortet:20.04.2015
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:21.04.2015
  Erfasst:21.04.2015
  Geändert:
 
Betreff:Zu Projekten Schwarzburger Straße 10
Anlagen:
1. Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStR BürgFM PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann und an wen ist das Gebäude verkauft worden?
     
  2. Gibt es Beschlüsse des Bezirksamtes dazu?
     
  3. Was ist an dem Standort geplant?
     
  4. Was wird aus dem Mädchenprojekt -MÄMO-, das dort angesiedelt war?
     
  5. Was wird aus der Ausgabestelle von Laib und Seele, die sich dort befindet?
     
  6. Hat es ESF Förderungen für das Haus gegeben?
Kleine Anfragen Antworttext

zu der o. g. Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt folgende Auskunft:

 

  1. Wann und an wen ist das Gebäude Verkauft worden?

 

Das Gebäude Schwarzburger Straße 8-10 wurde zum 01.01.2015 im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft verkauft, die ihren Geschäftssitz in unmittelbarer Nähe zu der Immobilie hat.

 

2.              Gibt es Beschlüsse des Bezirksamtes dazu?

 

Ja, das Bezirksamt hat den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages durch Beschlussvorlage entschieden. Im Anschluss wurde die Entscheidung mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt und dem Unterausschuss Vermögen des Abgeordnetenhauses zur Entscheidung vorgelegt. Der Vermögensausschuss hat dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages und dem Verkauf des Gebäudes zugestimmt.

 

3.              Was ist an dem Standort geplant?

 

Nach Abstimmung mit der Wohnungsbaugenossenschaft sollen die dort befindlichen Projekte unverändert weitergeführt werden. Die Genossenschaft plant jedoch, auf den derzeit nicht vermieteten Flächen ihre Geschäftsstelle unterzubringen, damit diese aus den bisher genutzten Wohnungen ausziehen kann und weiterer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

 

4.              Was wird aus dem Mädchenprojekt MO , das dort angesiedelt war?

 

Siehe Antwort 3. Soweit das Projekt nicht aus anderen Gründen, z.B. finanziellen Gründen fortgeführt werden kann, wird durch den Verkauf des Hauses das Projekt nicht berührt. Da alle Projekte im Haus auf vertraglichen Grundlagen beruhen, sind sie schon aus den gesetzlichen Regelungen heraus geschützt, da ein Eigentümerwechsel keinen Einfluss auf die bestehenden Verträge hat.

 

5.              Was wird aus der Ausgabestelle von Laib und Seele, die sich dort befindet?

 

Die Ausgabestelle des Projektes „Laib und Seele“ ist ein Untermieter der evangelisch lutherischen Gemeinde. Diese hat sich vertraglich mit der Wohnungsbaugenossenschaft über den Abschluss eines neuen Mietvertrages geeinigt, nachdem sie den bisher mit dem Bezirk bestehenden Vertrag nicht verlängert hatte. Nach Kenntnis des Bezirksamts umfasst der neue Mietvertrag mit der Kirchengemeinde auch die untervermietete Ausgabestelle.

 

6.              Hat es ESF Förderungen für das Haus gegeben?

 

Nein, es hat keine ESF Förderung für das Haus gegeben. Es hat jedoch eine Förderung des Projektes Gründerinnenzentrum Hafen e.V. mit Mitteln aus dem EFRE gegeben. Einen Überblick über die eingesetzten Fördermittel gibt eine Rede der damaligen Gleichstellungsbeauftragten Frau Behrendt, die sie im Jahre 2003 auf der internationalen Unternehmerinnenkonferenz vom 1. bis zum 3. Dezember 2003 im Roten Rathaus hielt:

 

Dienstleistungen und Betreuungsangebote für Existenzgründerinnen Liane Behrendt, Gleichstellungsbeauftragte, Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Gestatten Sie mir, dass ich mich Ihnen zunächst vorstelle. Mein Name ist Liane Behrendt, ich bin Gleichstellungsbeauftragte des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf. Ich bin gebeten worden, Ihnen heute ein bezirkliches Projekt der Förderung von Existenzgründerinnen vorzustellen, das über die üblichen Angebote der Bezirksverwaltungen hinausgeht. Wie auch in anderen Berliner Bezirken gehört es zur Aufgabe des Wirtschaftsamtes, verschiedene zumeist geschlechtsneutrale Angebote für Gründerinnen und Gründer vorzuhalten. Darüber hinaus ist es in Marzahn-Hellersdorf gelungen, ein bezirkliches Gründerinnenzentrum auf den Weg zu bringen, dass erst kürzlich seine Eröffnung feiern konnte.

Bei der Vorbereitung auf meinen heutigen Redebeitrag ist mir noch einmal bewusst geworden, wie lang dieser Weg war, den meine Marzahner Kolleginnen bereits vor der Fusion der beiden Bezirke beschritten hatten - lang und hürdenreich.

Vorstellen möchte ich Ihnen also das Projekt des Marzahner Frauen und Mädchen e. V. - den HAFEN.

Mitte des Jahres 1997 nahm der Marzahner Frauen und Mädchen e.V. seine Arbeit von Frauen für Frauen in einer ehemaligen Kindertagesstätte auf. Zunächst auf 173 von über

2000 m². Ideen wurden entwickelt, Partnerinnen gesucht, Fördermittel für die Sanierung des Hauses betigt. Das Gebäude befindet sich wenige 100 m entfernt von einem der wenigen Quartiersmanagementgebiete im Ostteil der Stadt.

Um aus Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung; hier "Soziale Stadt -Wohnumfeldmaßnahmen Großsiedlung Ost -" Sanierungsmittel für ein "Haus für Frauen und Mädchen und Gründerinnenzentrum" zu erhalten, bedurfte es eines klaren politischen Bekenntnisses des damaligen Bezirksamtes Marzahn, das erst 3 Jahre später, also Mitte des Jahres 2000, erreicht werden konnte. Der Bezirk sicherte den Frauen einen 10jährigen Mietvertrag und zugleich Mietfreiheit exklusive Betriebskosten für diesen Zeitraum zu.

Nunmehr war der Weg frei für die Sanierung des Hauses und die konzeptionelle Weiterentwicklung des HAFEN - Projektes. In Höhe von ca. 1,5 Mill. DM erfolgte der Innenausbau, der eine behindertengerechte Nutzung sowohl für Frauenprojekte als auch Gründerinnen zulässt. In einem 2. Bauabschnitt werden gerade Dach und Außenfassade für weitere 500 T€ saniert.

Partnerin ist hier die Stadtentwicklungsgesellschaft STATTBAU mbH. Das Bezirksamt beteiligte sich mit Eigenleistungen des Hochbauamtes an der Kostensenkung.

Nach der Fusion der beiden Bezirke Marzahn und Hellersdorf nahm das heutige Bezirksamt die Rechtsnachfolge ein. Die Haushaltslage des Landes hatte sich jedoch weiter verschlechtert und das politische Bekenntnis des Bezirksamtes Marzahn hatte keine Rechtswirkung erlangt.

Es waren also neue Steine aus dem Weg zu räumen. Zugleich war dies auch der Zeitpunkt an dem ich die Frauen kennen lernte, die ein Gründerinnenzentrum errichten wollten. Nun galt es erneut Partner und Partnerinnen zu finden, die dieses Vorhaben unterstützten sowohl im Bezirk selbst als auch auf Landesebene.

Ein weiteres Jahr verging bis zur tatsächlichen Vertragsunterzeichnung für einen 10jährigen Mietsvertrag und damit zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für Existenzgründerinnen.

Der nächste Schritt betraf nun die inhaltliche Ausgestaltung des Projektes. In Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Gesellschaft V Bildungswerk mbH wurde im Sommer letzten Jahres der Antrag auf Förderung eines Pilotprojektes im Rahmen des Einsatzes der Technischen Hilfe des EFRE für das Ziel-1-Übergangsgebiet von Berlin gestellt. Bekannt ist Ihnen der TÜV zumeist nur als technischer Dienstleister. Das TÜV Bildungswerk, eine Tochtergesellschaft der TÜV Akademie GmbH, hat sich jedoch seit vielen Jahren im Aus- und Weiterbildungsbereich etabliert.

Das Projekt - WOMEN CAN DO IT - zielt auf Strategieberatung und Coaching für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen in Netzwerken. werken.

Die besondere Situation des Hauses, die Verbindung aus Profit- und Non-Profit-Organisationen im Frauenbereich, bildet die Voraussetzung für die angestrebte Netzwerkstruktur. Das Haus bietet die Möglichkeit, soziale Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung, zu integrieren.

Angeboten werden:

1. Coaching von Gründerinnen und Unternehmerinnen also Gründungsberatung, Schulungen und Seminare bis hin zur begleitenden Beratung in der Phase der Gründung und allen Bereichen der Unternehmensführung; gemeinsames Marketing; Konfliktlösungsstrategien sowie der Aufbau eines Netzwerkes.

2. Acht Unternehmerinnenforen sollen optimale Bedingungen für die Start-ups schaffen sowie Unternehmerinnen in Krisensituationen unterstützen.

3. Unter Schirmherrschaft der Wirtschaftsstadträtin, Dagmar Pohle, finden bereits einmal im Monat als offene Gesprächsrunden die sog. RE(E)DEREI-Abende statt. Somit konnte an langjährige Tradition der Unternehmerinnenstammtische angeknüpft werden, die sie auch aus anderen Bezirken kennen.

4. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt vom Lehrstuhl für allgemeine BWL und Marketing an der FHTW Berlin, dessen „Start-up-Kompetenzzentrum“ die Gründerinnen konkret bei der Erarbeitung von Vertriebs- und Marketingkonzepten unterstützt.

 

Nach Ende der zweijährigen Förderung soll das Konzept des HAFEN-Gründerinnenzentrums soweit entwickelt sein, dass das Centermanagement ohne öffentliche Fördermittel weiter geführt werden kann.

Zu welchen Bedingungen können Frauen gründen?

Das neue Gründerinnenzentrum in der Schwarzburger Straße verfügt über eine Gewerbefläche von 920 m² und ist mit einer Einstiegmiete von 1 € pro m² besonders günstig. Das Angebot richtet sich vorrangig an Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen aus dem Dienstleistungsbereich und soll besonders Frauen aus dem Ostteil der Stadt eine Möglichkeit bieten, wohnumfeldnah in die berufliche Selbständigkeit zu starten. In der 2monatigen Vorlaufphase haben sich bereits sieben Gründerinnen angesiedelt. Zwischen dem Bezirksamt und dem Marzahner Frauen und Mädchen e. V. wurde für die Gründerinnen eine Staffelmiete vereinbart. Jede Gründerin zahlt im ersten Jahr 1 € pro m² zuzüglich Nebenkosten, pro Jahr wird die Miete um 0,55 € pro m² erhöht. Wenn die Gründerin sich später an einem anderen Ort ansiedelt, steht die genutzte Fläche wiederum für eine Gründerin mit 1 € pro m² zur Verfügung. Jede Gründerin schließt ihren Mietvertrag mit dem Marzahner Frauen und Mädchen e. V. ab, das Bezirksamt bleibt weiter Eigentümerin des Gebäudes.

Ich hoffen, ich konnte deutlich machen, dass es vieler Partner und Partnerinnen bedurfte, um dieses Projekt auf den Weg zu bringen. Ein 10jähriger Mietvertrag für ein Frauenprojekt, das gemeinnützige Arbeit und Existenzgründerinnenförderung unter einem Dach vereint, stellt in Berlin eher eine Ausnahme dar.

Ich würde mir wünschen, dass auch für andere Frauenprojekte derart günstige Bedingungen vereinbart werden könnten. Mit Sorge sehe ich der Forderung entgegen, auf Mieteinnahmen aus landeseigenen Immobilien nicht zu verzichten, während Zuwendungen im Frauenbereich drastisch gekürzt werden.

Wenn Sie sich für das soeben vorgestellte Projekt interessieren, stehen Ihnen einige Flyer zur Verfügung. Ab Januar 2004 können Sie sich dann auch auf der eigenen Webseite des Gründerinnenzentrums im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild machen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!“

 

 

St. Richter

 
 

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