Kleine Anfrage - KA-195/VII
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich frage das Bezirksamt:
1.1 An welchen Standorten könnte das Bezirksamt im vergangenen Jahr illegal genutzte Grillplätze ausmachen? 1.2 Wie häufig wurden diese Standorte als Grillplätze im vergangenen Jahr genutzt? 1.3 Wie häufig wurden diese Standorte vom Grünflächenamt kontrolliert? 1.4 Wie häufig wurden diese Standorte vom Grünflächenamt gereinigt? 2.1 Welcher Aufwand ist für die Kontrolle und Reinigung der Standorte im vergangenen 2.2 Wie hoch sind die Kosten für diesen Aufwand? 3.1 Gibt oder gab es Pläne, offizielle Grillplätze in Marzahn-Hellersdorf einzurichten? 3.2 Wenn ja, wann werden diese umgesetzt? 3.3 Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht des Bezirksamtes dagegen? 4. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.
1.1 Laut Beschwerdedatenbank im OA wurden im vergangenen Jahr sieben illegale Grillplätze in Grünanlagen und Landschaftsschutzgebieten durch den Außendienst gemeldet oder durch die Bürger angezeigt: Bürgerpark, Biesdorfer Baggersee (2x), Ahrensfelder Berg, Wiesenpark, Butzer See Eichepark 'Wuhlewächter'
Nach Auskunft des FB Grün sind es außerdem folgende Orte: Am Anger, Innenhof Marchwitzaviertel, Innenhof Langhoffstraße, Freifläche Wernerstraße, Kaulsdorfer Seen, Jelena-Santic-Friedenspark, Baggersee Schmetterlingswiesen, Wuhletalwanderweg Höhe Hadubrandtstraße, Biesdorfer Höhe, Schloßpark Biesdorf
1.2 Gegrillt wird überwiegend an Wochenenden. Genauere Angaben können hier nicht gemacht werden.
1.3 Der FB Grün ist für die Kontrollen nicht zuständig.
1.4 Die Reinigung erfolgt immer montags und bei Bedarf auch ein weiteres Mal in der Woche. Eine häufigere Reinigung kann in Folge des Personalrückganges und der rückläufigen Entwicklung geförderter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht (mehr) erfolgen.
2.1 Je Platz fallen durchschnittlich 1 m³ Scherben, Verpackungen, Unrat, Speisereste etc. an.
2.2 Die Kosten werden nicht separat erfasst.
3.1 Planungsrechtlich ist ein solches Anliegen nicht bekannt. Allerdings ist das auch kein planungsrechtliches Problem. Die Einrichtung von Grillplätzen ist in allen Bauflächen möglich, wobei hier das gegenseitige Rücksichtnahmegebot einzuhalten ist. Ein solches Vorhaben würde in Abhängigkeit von seiner Lage, Größe und Bedeutung der Einzelfallprüfung unterliegen, sofern es sich um eine bauliche Nutzung handelt. In öffentlichen Grünflächen wären solche Plätze aus planungsrechtlicher Sicht zulässig, soweit sie als Bestandteil der Nutzung der öffentlichen Parkanlage, wie zum Beispiel auch Pavillons oder informelle Sportanlagen, zu betrachten sind. Unbenommen auch hier die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen. Grünanlagenrechtlich ist es in öffentlichen Grünanlagen nicht gestattet, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten. Bezüglich des Grillens gilt § 6 (2) des Grünanlagengesetzes.
3.2 Dem TLA sind keine konkreten Pläne für die Einrichtung von Grillplätzen bekannt.
3.3 Sie 3.2.
4. Die Fragen wurden nach Aktenlage und den Erfahrungen der Mitarbeiter beantwortet. Datensätze, die auf dem Berliner Open-Data-Portal eingestellt werden können, gibt es dazu nicht. Es ist aus personellen Gründen auch nicht möglich, diese Daten zu erfassen und den Bestand entsprechend aufzubereiten und fortlaufend zu pflegen.
Christian Gräff |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin