Kleine Anfrage - KA-190/VII  

 
 
Nummer:KA-190/VIIEingang:12.04.2013
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:12.04.2013
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:03.05.2013
Antwort von:BzStR BürgFMBeantwortet:29.04.2013
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:29.04.2013
  Erfasst:30.04.2013
  Geändert:
 
Betreff:Zu Mehrbelastungen durch Rundfunkbeitrag im Bezirk
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStR BürgFM PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012, für die der Bezirk aufkommen muss?
 

2.      Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012, für die die öffentlichen Einrichtungen im Bezirk aufkommen müssen?
 

3.      Wie hoch ist der durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag verursachte Beratungs- und Organisationsbedarf, welche personellen Kapazitäten sind dafür erforderlich?
 

4.      Ist dem Bezirk bekannt, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen diesbezüglichen Beratungsservice eingerichtet hat und wurde dieses Angebot erfolgreich genutzt?

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt gibt wie folgt Auskunft:

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012, für die der Bezirk aufkommen muss?

 

Für die 12 Bürodienstgebäude und 5 KfZ, die im Objektmanagement der SE FM bewirtschaftet werden, entstehen für 2013 finanzielle Mehrbelastungen in Höhe von 6.395,64?. Hinzu kommt die Mehrbelastung für die Fahrzeuge des Ordnungsamtes mit 58,94 ?/Jahr und des Tiefbauamtes mit 160,- ?/Jahr.

Die voraussichtliche Mehrbelastung für den Bezirk im Zuge der neuen Gebührenordnung wird 6.614,58 ? betragen.

 

 

                                                        GEZ alt                            GEZ ab 2013                            jährl. Mehrkosten

BDG und KFZ SE FM                            1.407,60 ?                            7.767,24 ?                            6.395,64?

Ordnungsamt               für 13 Kfz              875, 50 ?                            934,44 ?                            58,94 ?

FB Tiefbau (Fahrzeuge)                                                                                                  160,00 ?

 

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den Rundfunkbeitrag seit dem 01.01.2013 im Verhältnis zum Jahr 2012, für die die öffentlichen Einrichtungen im Bezirk aufkommen müssen?

 

Die Grundlage für die Erhebung des neuen Rundfunkbeitrags hat sich zum 1.1.2013 dahingehend geändert, dass die Beitragserhebung jetzt unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Endgeräte erfolgt. Die Beiträge richten sich nun nach der Anzahl der in den Betriebsstätten (dabei ist jede Einrichtung als eine Betriebsstätte zu betrachten) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Daher ist nicht in jedem Fall eine Mehrbelastung zu verzeichnen. Vielmehr ergibt sich durch die geringe Anzahl von Mitarbeiterinnen je Betriebsstätte in der Musikschule sowie in den Einrichtungen des Kulturbereiches sogar eine Einsparung in Höhe von 417,72 ? jährlich.

 

 

Öff. Einrichtungen                            GEZ alt                            GEZ ab 2013                            jährl. Mehrkosten

Grundschulen                                          4.016,10 ?                            5.609,76 ?                            1.593,66 ?

Sekundarschulen                            1.717,68 ?                            2.157,60 ?                            439,92 ?

Sonderschulen                            waren bisher befreit              863,04 ?                            863,04 ?

Jugendfreizeiteinrichtungen              waren bisher befreit              287,64 ?                            287,64 ?

Volkshochschule                            215,76 ?                            215,76 ?                            0,00

Musikschule                                          345,60 ?                            143,76 ?                            - 201,84 ?

Kulturbereich                                          431,52 ?                            215,64 ?                            - 215,88 ?

Bibliotheken                                          1.070,40 ?                            1.150,68 ?                            80,28 ?

Jugendverkehrsschule              215,76 ?                            359,52 ?                            143,76 ?

 

 

  1. Wie hoch ist der durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag verursachte Beratungs- und Organisationsaufwand, welch personellen Kapazitäten sind dafür erforderlich?

 

Der durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag verursachte Beratungs- und Organisationsaufwand muss zwangsläufig mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden.

 

  1. Ist dem Bezirk bekannt, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen diesbezüglichen Beratungsservice eingerichtet hat und wurde das Angebot erfolgreich genutzt?

 

Über die Informationsveranstaltung zum neuen Rundfunkbeitrag am 14. März 2013 im rbb-Fernsehsendezentrum in der Masurenallee war der Bezirk informiert.

Eine Teilnahme wurde für nicht erforderlich erachtet, da die Regelungen für die durch den Bezirk verwalteten Immobilien und Fahrzeuge sehr eindeutig sind, so dass für die Bearbeitung keine zusätzlichen Hinweise zur Beitragsberechnung benötigt wurden.

 

 

 

St. Richter

Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management

 
 

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