Drucksache - DS/1630/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 25.03.2015Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste -2644 SozBeschBüDDez
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wo wird der zukünftige Standort der JBA sein?
Die Jugendberufsagentur Friedrichshain-Kreuzberg wird in der Charlottenstraße 89 eingerichtet.
2. Wie gestaltet sich die personelle und finanzielle Ausstattung der JBA?
Die Arbeitsagentur wird mit 20 Berufsberatern, Ausbildungsstellenvermittler und Mitarbeitern des Arbeitgeberservice U25 in der Jugendberufsagentur Eingliederungs- und Beratungsleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III vorhalten.
Das Jobcenter wird mit 26-28 Mitarbeitern Eingliederungs- und Beratungsleistungen nach § 16 ff. SGB II organisieren.
Der Schulbereich wird mit 2 Mitarbeitern schulischer Ausbildungs- und Weiterqualifizierungs-beratung vorhalten.
Das Bezirksamt wird mit 2 Sozialarbeitern des Jugendamts Leistungen nach dem SBG VIII bieten. Darüber hinaus wird durch den Bezirk das Angebot sozialintegrativer Leistungen nach §16a SGB II, insbesondere Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosziale Betreuung mit freien Trägern durch Präsenz oder Terminierung sichergestellt werden. 3. In welcher Weise werden bezirkliche Akteure aus dem Bereich der freien Trägerlandschaft (Jugendberufshilfe) an der Vorbereitung der Einrichtung der JBA beteiligt?
Die im Bezirk vorhandene Struktur der Zusammenarbeit am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf, die seit vielen Jahren bewährte AG U25 wird zur Projekt-/Lenkungsgruppe für die Jugendberufsagentur erweitert. Bisher arbeiteten in der AG u.a. Schule, Jugendamt, Arbeitsagentur, Jobcenter und AG78 Jugendberufshilfe mit, das Gremium wird um IHK, HWK und Wirtschaftsförderung erweitert werden.
Nachfrage:
1. Welche organisatorischen und konzeptionellen Alleinstellungsmerkmale bzw. Schwerpunkte wird die JBA Friedrichshain-Kreuzberg aufweisen, um den Bedarfen der Zielgruppe in unserem Bezirk besonders gerecht zu werden?
Zwischen den Akteuren Bezirksamt, Arbeitsagentur und Jobcenter ist verabredet, jetzt unmittelbar in den Prozess der Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung und eines für den Betrieb der Jugendberufsagentur notwendigen Fachkonzepts einzusteigen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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