Drucksache - DS/1567/IV  

 
 
Betreff: Wofür sind die Investitionsmittel für das Jahr 2012 ausgegeben worden?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass von den für 2012 zugewiesenen 4,8 Mio. ? für Investitionen ca. 2,9 Mill. ?  weder für Investitionen verausgabt wurden, noch der Rücklage zugeflossen sind?
     
  2. Wenn ja, wofür genau wurde diese Summe eingesetzt?
     
  3. Ist es zulässig, mehr als 20 Prozent der zugewiesenen Investitionsmittel zur Auflösung pauschaler Minderausgaben und für die bauliche Unterhaltung einzusetzen?

 

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin              Berlin, 24.02.2015

Abt. Finanzen, Facility Management, Weiterbildung und Kultur

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1.  Trifft es zu, dass von den für 2012 zugewiesenen 4,8 Mio. ? für Investitionen ca. 2,9 Mill. ? weder für Investitionen verausgabt wurden, noch der Rücklage zugeflossen sind?

 

Ja.

 

2. Wenn ja, wofür genau wurde diese Summe eingesetzt?

 

Die Frage stand bereits für die PHIR-Ausschusssitzung  am 10.02.2015 im Raum, ich beantworte sie gern erneut. 2012 wurden von den 2,9 Mio. ? für die Untersetzung der PMA 1,887 Mio. herangezogen.

 

1,043 Mio.?  sind zum Jahresende in den Haushalt eingeflossen. Unterjährig waren hiervon 93 T? für Mehrausgaben bei der baulichen Unterhaltung verwendet (KJND Gitschiner Straße und Kultureinrichtung Alte Feuerwache) und 82 T? für die Mehrkosten an der Hauptbibliothek.

 

Lt. Bezirkshaushaltsrechnung (DS 875/IV) ist das positive Jahresergebnis 2012 des Bezirks ausschließlich auf den Überschuss im Vermögenshaushalt zurückzuführen.

 

Der Haushalt 2012 wurde wegen der Abgeordnetenhauswahlen 9/2011 nicht rechtzeitig beschlossen - sondern erst am 14.6.2012, solange galt vorläufige HHWi nach Artikel 89 VvB, nach der ein Beginn von Bauvorhaben nicht zulässig ist. Per 9/2012 wurde aufgrund von Finanzierungsrisiken eine Haushaltssperre ausgesprochen.

 

3. Ist es zulässig, mehr als 20 Prozent der zugewiesenen Investitionsmittel zur Auflösung pauschaler Minderausgaben und für die bauliche Unterhaltung einzusetzen?

 

Ja, soweit es die Untersetzung pauschaler Minderausgaben betrifft. Das gleiche gilt für die Auflösung von Risiken im Haushaltsverlauf und - zu beobachten bei Konsolidierungsbezirken - für den Abbau der vorgetragenen Defizite.

Nein, hinsichtlich der Umwandlung in bauliche Unterhaltung. Hier gilt die von SenFin mit dem Haushaltswirtschaftsrundschreiben definierte Obergrenze.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Borkamp

Bezirksstadträtin

 

 
 

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