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Drucksache - DS/0550/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat. Das Bezirksamt möge berichten bis zum 1. Juni 2013.
Begründung: Existieren nur nach Männern und Frauen getrennte Toiletten, so benachteiligt dies Menschen, die sich (1) entweder keinem dieser beiden Geschlechter zuordnen können oder wollen oder aber (2) einem Geschlecht, das sichtbar nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht.
Obwohl Toiletten auf den ersten Blick nicht nach dem Gegenstand eines drängenden politischen Problems aussehen, haben sie eine große Bedeutung für den Alltag der Betroffenen. In seiner Stellungnahme zu (1) Intersexualität nennt der Deutsche Ethikrat die geforderte "tägliche Entscheidung zwischen den Geschlechtern (zum Beispiel auf öffentlichen Toiletten)" als eine der von Intersexuellen meistgenannten Hürden in ihrem Alltag. (S.83)
Transsexuelle (2), deren Geschlecht sichtbar nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht, müssen sich bei jedem Gang zur Toilette entweder dem Geschlecht ihres Körpers zuordnen oder sich dem Risiko aussetzen, auf der anderen Toilette als fremder Eindringling wahrgenommen und konfrontiert zu werden.
Unisextoiletten dagegen erfordern keine Selbstkategorisierung in das binäre Geschlechtersystem. Das kann selbst für Menschen, die sich prinzipiell zuordnen können, dazu aber nicht ständig angehalten werden möchten, angenehm sein. Sie regen außerdem dazu an, über Geschlechtertrennungen im Alltag nachzudenken.
Der Antrag sieht vor, dass nach wie vor eine ausreichende Anzahl binär-geschlechtergetrennter Toiletten existiert. Somit ist niemand gezwungen, eine Unisextoilette zu benutzen, wenn er oder sie sich damit unwohl fühlt. Die Wahlmöglichkeiten werden hingegen erweitert. Auch die Arbeitsstätten-Richtlinie und die Arbeitsstätten-Verordnung können daher eingehalten werden.
Die Umwidmung existierender Toiletten zu Unisexoiletten ist nahezu kostenneutral, da bloß die Beschilderung ausgetauscht werden muss. Sie ist damit trotz der angespannten Haushaltslage leicht realisierbar. Nicht zuletzt unterstreichen Unisextoiletten das Image Friedrichshain-Kreuzbergs als einem geschlechterpolitisch progressivem Bezirk.
Quellen: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Intersexualität: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-intersexualitaet.pdf
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer, Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
GesIk 14.02.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat. Im Rahmen einer Probephase soll in besonders stark frequentierten Gebäuden mit der Umsetzung begonnen werden. Die Umsetzung ist zu evaluieren. Das Bezirksamt möge berichten bis zum 1. Juni 2013.
PHI 26.02.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat. Im Rahmen einer Probephase soll in besonders stark frequentierten Gebäuden mit der Umsetzung begonnen werden. Die Umsetzung ist zu evaluieren. Das Bezirksamt möge berichten bis zum 1. Juni 2013.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat. Im Rahmen einer Probephase soll in besonders stark frequentierten Gebäuden mit der Umsetzung begonnen werden. Die Umsetzung ist zu evaluieren. Das Bezirksamt möge berichten bis zum 1. Juni 2013.
BVV 12.06.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste, Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Integrationsausschuss - Ausschuss für Migration, Teilhabe und Chancengleichheit, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.
PHI 22.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.
BVV 23.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 04.06.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Überweisung: Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)
PHI 23.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.10.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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