Drucksache - 1121/4
Wir fragen das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:
Das LAGeSo hat uns mit Stand vom 20. Januar 2015 gemeldet, das in unserem Bezirk 1073 Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind. Das LAGeSo meldet uns nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen laufend Belegungszahlen. Diese enthalten allerdings keine Aufgliederung nach Männer und Frauen oder nach Kindern und Jugendlichen. Deshalb kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Über die Standorte der Wohnheime habe ich in vielen Zusammenhängen bereits ausführlich berichtet und es wundert mich ehrlich gesagt, dass sie diese erneut erfragen. Es sind: das Wohnheim in der Brandenburgischen Straße, in der Rognitzstraße in der Soorstrasse, die Erstaufnahmeeinrichtung im Kaiserdamm und die Notunterbringungen in den Turnhallen Waldschulallee und Rudolstädter Straße. Auch die Frage, wie viele Flüchtlinge in den nächsten Wochen in unserem Bezirk verteilt werden, kann nur das LAGeSo beantworten, weil dort die Verträge mit den Wohnheimbetreibern geschlossen werden.
Ich habe dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit am 22.01.15 einen schriftlichen Bericht zur aktuelle Situation der Unterbringung von Flüchtlingen vorgelegt, der in der vergangenen Woche allen Fraktionen zugegangen ist. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Unterbringung, Leistungsgewährung und Betreuung von Flüchtlingen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) unterliegt. Dies betrifft sowohl die bauliche als auch inhaltliche Ausstattung der Einrichtungen. In der Regel beauftragt das LaGeSo einen privaten Betreiber den Betrieb vor Ort zu erbringen. Gemäß dem AZG (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) vom 02.10.1958 in der Fassung vom 22.07.1996 ist nach § 4 in Verbindung mit der Anlage Nr. 14, (11), (16) die Errichtung, Betrieb und Belegung von Erstaufnahmeeinrichtungen für den genannten Personenkreis zentrale Aufgabe der Senatsverwaltung, die durch das LAGeSo wahrgenommen wird.
Folgende weiteren Planungen sind uns bekannt:
Eschenallee 3 Die Liegenschaft Eschenallee 3 in Westend soll kurzfristig mit einer Kapazität von 300 Plätzen als Notunterbringung genutzt werden. Hierzu kann ich Ihnen aktuell berichten, dass nach Auskunft der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales das Prüfverfahren hinsichtlich der Betreiberauswahl noch nicht abgeschlossen ist. Ein Mietvertrag für das Objekt wurde jedoch schon abgeschlossen. Derzeit wird mit SenFin über die Höhe der Investitionen verhandelt, um den Standort für die Dauernutzung (bis zu 5 Jahren) zu sichern. Das Bezirksamt konnte die Zusage erhalten, dass eine Belegung in den Winterferien nicht erfolgt und vor der Belegung eine gemeinsame Infoveranstaltung durchgeführt werden kann.
Reemtsma- Gelände Zurzeit finden Gespräche zwischen dem LAGeSo und dem Eigentümer statt. Um eine schnellere Entlastung der Sporthallen zu erreichen, hat das Bezirksamt gegenüber dem LaGeSo um Beschleunigung der Entscheidungsfindung gebeten.
Sporthallen Zurzeit sind berlinweit fünf öffentliche und eine nichtöffentliche Sporthalle belegt (eine weitere soll kurzfristig dazukommen). Wegen der schlechten Unterbringungssituation in den Sporthallen sieht das LAGeSo dies als letzte in Betracht kommende Möglichkeit. Das Bezirksamt sieht eine besondere Problematik in der Belegung der Turnhallen in der Waldschulallee und der Rudolstädter Str. und hat bereits deutlich gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und dem LAGeSo darauf hingewiesen, dass es sich nur vorübergehende Nutzung handeln kann.
Die BVV hat beschlossen (Drucksache 724/4) die Empfehlung auszusprechen, in den Flüchtlingsunterkünften zukünftig als Standard eine Ehrenamtskoordination einzurichten. Dieser Empfehlung wurde von Seiten der Senatsverwaltung bis dato nicht gefolgt. Der Staatssekretär sieht nach seinen Recherchen keinen weiteren Handlungsbedarf für die Einrichtung einer Koordinationsstelle.
Um eine Willkommenskultur zu entwickeln, fremdenfeindlichen Initiativen und sich aufbauenden Eskalationen zwischen den Unterstützungsinitiativen und den Einrichtungen entgegen zu treten, hat der Bezirk beschlossen, eine SoSoko "Flüchtlingsheim Soorstraße" ab Februar 2014 im Rahmen des Ehrenamtlichen Dienstes (EAD) einzurichten. Es werden regelmäßige Treffen mit den Ehrenamtlichen und der Heimleitung organisiert, so dass es mittlerweile eine Beruhigung der Situation und einen konstruktiven Austausch gibt.
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit der Initiative "Willkommen im Westend", einem Bündnis zur Unterstützung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Charlottenburg. Hier engagieren sich Menschen aus der Nachbarschaft, Vertreter verschiedener Parteien, Organisationen wie der Flüchtlingsrat, der Jesuiten Flüchtlingsdienst, bezirkliche Kirchengemeinden und Initiativen wie Multitude e.V., der seinen Ursprung in der "Initiative Deutschunterricht" hat. Er besteht aus vielen Ehrenamtlichen, die aus unterschiedlichen Gründen geflüchteten Menschen unterstützen möchten.
Der Auftrag an den EAD lautet bei Bedarf in den Einrichtungen für Flüchtlinge, wie in der Soorstraße seit Februar 2014 umgesetzt, unterstützend tätig zu werden. Alle Aktivitäten im Hinblick auf Austausch, Koordination, Zusammenarbeit und Vernetzung der einzelnen Teilbereiche und Interessengruppen erfordern Präsenz, permanente Kommunikation und eine thematische Einarbeitung in die besondere Fragestellung der Flüchtlingssituation. Dies führt zur Bindung enormer Zeit- und Personalressourcen. Der Aufwand diesen Auftrag, neben den anderen Arbeitsbereichen des EAD, umzusetzen sprengt die Ressourcen und Kapazitäten des EAD. Es ist dringend erforderlich die Personal- und Fachkapazitäten für den EAD zu erhöhen. Im Bezirksamt wird zurzeit u.a. die Zuordnung der von der Senatsverwaltung anvisierten zwei Stellen für Koordination Flüchtlingsarbeit zum EAD geprüft.
4. Welchen Bedarf sieht das BA für die medizinische Versorgung und psychologische Betreuung der Flüchtlinge, wie läuft die medizinische Versorgung aktuell, inwieweit wird Unterstützung durch das Land benötigt?
Wie läuft die medizinische Versorgung aktuell:
Die gesetzlichen Regelungen zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen sehen Folgendes vor:
Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben, haben Anspruch auf einen Krankenschein zur Akut-/ Notfallversorgung über das LAGeSo (mit Duldung/ Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) über das Sozialamt). Damit können sie zu niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen oder in die Rettungsstelle eines Krankenhauses gehen. Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) schließen nur Behandlungen von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen ein, also alles, was aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Zentrale medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) am LAGeSo behält es sich vor, dies ggf. zu prüfen. Dort erfolgen auch Begutachtungen für die Notwendigkeit von orthopädischen Hilfsmitteln, Zahnersatz und weiteren medizinischen Hilfen. Bedingt durch das AsylbLG gibt es hier keine gleichwertige Behandlung von kranken Menschen.
Zurzeit führt der KJGD mit dem Bereich Infektionsschutz bei Masernausbrüchen in Asylbewerberheimen Riegelungsimpfungen durch, die nur mit hohem Personalaufwand durchgeführt werden können und längerfristig mit dem derzeitigen Personalschlüssel nicht mehr zu bewältigen sind. Dringend wird daher eine zentrale Impfstelle benötigt, die vom LAGeSo ausgestattet, geführt und finanziert wird. Ebenso ist eine weitere zentrale Einrichtung zur Tuberkulosediagnostik zu fordern.
Die Kosten für die notwendige medizinisch-therapeutische Versorgung von Flüchtlings-Schulkindern werden auf Antrag in der Regel durch das LAGeSo übernommen. Notfalls würden die Kinder auch von den Therapeut/innen des ÖGD in den Schulen ohne Kostenübernahme behandelt.
Der Zahnärztliche Dienst untersucht in Kitas und Schulen. Hierbei weist die Mehrzahl der Kinder gravierende Karies-Schäden und einen daraus resultierenden umfangreichen zahnärztlichen Behandlungsbedarf auf.
Die Praxis weicht jedoch davon ab:
Die Flüchtlinge in den Notunterkünften haben zum großen Teil noch keine grünen Versicherungsscheine vom LAGeSo - das heißt, sie haben keinen Zugang zum etablierten Gesundheitssystem. Bei Akuterkrankungen sind die Erste-Hilfe-Stellen der Kliniken Anlaufstelle: dort werden Patienten untersucht und mit einem Privatrezept, z.B. Antibiotikum, entlassen. Weder die Flüchtlinge noch die Heimleitung verfügen über finanzielle Mittel zur Beschaffung der Medikamente oder über Sprachmittler in der Klinik oder beim niedergelassenen Arzt zur Übermittlung der nötigen Anweisung für die Medikamenteneinnahme.
Der Auftrag des LAGeSo, die Erstversorgung der Flüchtlinge zu gewährleisten, wird im medizinischen Bereich auf die bezirklichen Gesundheitsämter verlagert.
Problematisch wird es, wenn die Kinder aufgrund einer Behinderung Hilfsmittel benötigen. Hier muss eine Kostenübernahme stattfinden, ohne die eine Hilfsmittelversorgung nicht erfolgen kann.
Angebote des Gesundheitsamtes:
Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung:
Wie alle in Berlin lebenden Menschen mit geringem Einkommen, können auch Flüchtlinge mit Leistungen nach dem AsylbLG im Zentrum für sexuelle Gesundheit die Kostenübernahme für Verhütungsmittel und ggf. Einlage einer Spirale oder ähnliches bekommen. Gleiches gilt für die anderen Leistungen des Zentrums wie Beratung und Untersuchung zu sexuell übertragbaren Krankheiten, HIV-Antikörpertest oder psychologische Beratung bei Krisen oder Partnerschaftskonflikten. Durch das Zentrum werden in Flüchtlingsheimen Veranstaltungen z. B. zum Thema Verhütung durchgeführt. Ein großes Problem ist es, für eine schwangere Frau, die Leistungen nach dem AsylbLG erhält, eine Hebamme zu finden. Viele Hebammen wollen diese Frauen nicht übernehmen, da es häufig sehr lange dauere bis das LAGeSo oder das jeweils zuständige Sozialamt die Rechnung bezahle.
Kinder- und Jugendärztlicher Bereich:
Alle Kinder und Jugendlichen, die keinen oder nicht ausreichenden Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung haben, werden durch die Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, die Kinder- und Jugendpsychiater/-innen, Psychologin, Zahnärztinnen, Sozialarbeiterinnen und Therapeutinn/-en medizinisch versorgt und/oder in andere Einrichtungen zur Behandlung vermittelt.
Weitere Angebote sind die Zuzugsuntersuchungen für Kinder, die in eine Willkommensklasse aufgenommen werden sollen bzw. die Untersuchung vor der Aufnahme in eine Kita. Hier stehen Sprachmittler nur aus dem Programm für die EU-Osterweiterung zur Verfügung (Bulgarisch, Rumänisch, Serbisch). Für Syrisch und Arabisch, für Flüchtlinge aus Afghanistan stehen weder Sprachmittlung noch muttersprachliche Informationsmaterialien zur Verfügung.
In der aufsuchenden Arbeit der Sozialarbeiterinnen mit der Kinderkrankenschwester des KJGD werden die Flüchtlingsfamilien zu Hilfen rund um die Geburt, Ernährung und Pflege von Kindern, Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Zahnpflege (Zahnbürsten und Zahnpasta), Kitaunterbringung und Schulbesuch, Spracherwerb, Vermittlung in Alphabetisierungskurse und Integrationskurse, Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder unterschiedlichster Altersgruppen Freizeitgestaltung informiert.
Der KJGD bietet durch eine Familienhebamme mit Sprachmittlerin (nur Bulgarisch, Rumänisch, Serbisch) eine Geburtsvorbereitungsgruppe für Migrantinnen und Nichtversicherte im Haus des Säuglings an.
Deshalb sollten die Angebote verstärkt und regionalisiert werden.
Aufgrund der Erfahrungen der Sozialpädagoginnen in der Beratungsarbeit ist hervorzuheben, dass Sprechstunden zur Gesundheitsberatung, zur Vermittlung in Tageseinrichtungen, Schulen etc. für die Kinder, Vermittlung in Sprachangebote, etc. wichtig sind. Es ist für die Flüchtlinge und Asylsuchenden aber zu schwierig, eigenständig in die Ämter zu gehen und dort das Angebot in Anspruch zu nehmen.
Zahnbehandlungen:
Nicht in Lokalanästhesie zu behandelnde junge Kinder (< 12 Jahre) benötigen eine Behandlung in Narkose. Wiederkehrend erhalten Eltern Zuzahlungsaufforderungen von Zahnarztpraxen (ca. 25,00-150,00 Euro) und Anästhesisten (80,00 -150,00 Euro). Hier wäre ein Hinweis auf die Regelung der GKV, nach denen eine solche Behandlung zuzahlungsfrei ist, durch die Senatsverwaltung an die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) und Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit der Bitte, ihre Mitglieder auf diesen auch für Flüchtlinge geltenden Sachverhalt hinzuweisen, sehr hilfreich.
Des Weiteren erreichen uns Mitteilungen von Eltern, dass Zahnarztpraxen bei ihren Kindern nur eine bestimmte Anzahl von Zähnen pro Quartal behandeln wollen oder nur akute Beschwerden als Notfallhilfe durchführen wollen. Die KZV Berlin könnte gebeten werden, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, dass die Behandlung der kariösen Defekte auf der Grundlage des grünen Krankenkassenscheins erfolgen kann.
Infektionsschutz:
Im Rahmen von meldepflichtigen Erkrankungen werden Ausbruchssituationen in Flüchtlingsheimen bekannt und es müssen Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer Erkrankung vorgenommen werden. Am Beispiel eines Masernausbruchs in einem Flüchtlingsheim konnte gezeigt werden, dass durch das rasche Kontrollieren des Impfstatus, das Angebot einer Riegelungsimpfung für Kontaktpersonen und ein zeitlich begrenzter Verlegungs- und Aufnahmestopp weitere Erkrankungen verhindert werden konnten.
Die Asylbewerberheime werden unter dem Aspekt des präventiven Infektionsschutz begangen und erforderlich Maßnahmen eingefordert.
Psychologische Betreuung:
Viele Flüchtlinge leiden an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und benötigen dringend psychologische Beratung oder Therapie. Der Sozialpsychiatrische Dienst hatte jedoch bisher nur wenig Kontakt zu Flüchtlingen, da sich dieser nur vereinzelt im Rahmen von Kriseninterventionen und Einweisungen nach PsychKG ergibt.
Insbesondere wenn es zu versorgende Kinder gibt, ist eine psychische Stabilisierung dringend notwendig, denn die Kinder sind von der physischen und emotionalen Versorgung abhängig. Traumata werden auf diese Weise an die Kinder weiter gegeben.
Bezirksübergreifend existieren Angebote zur psychosozialen Betreuung. So gibt es an der psychiatrischen Institutsambulanz der Charité Campus Benjamin Franklin und am Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) eine psychiatrische muttersprachliche Spezialsprechstunde auf arabisch und vietnamesisch. Des Weiteren bieten u.a. das Berliner Zentrum für Folteropfer, Xenion (Steglitz), das Zentrum für Flüchtlingshilfe und Migrationsdienste (ZfM) und das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten (BBZ) Unterstützung für (traumatisierte) Flüchtlinge an. Aus den Erfahrungen des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung sowie dem KJGD zeigt sich aber, dass diese Stellen jedoch lange Wartelisten und immer wieder einen Annahmestopp haben. Es fehlen muttersprachliche Therapiemöglichkeiten oder auch Therapeut_innen, die mit Sprachmittlung arbeiten und zusätzlich für Traumatherapien qualifiziert sind. Menschen mit einer PTBS können aufgrund der Erkrankung in der Regel selbst nicht aktiv werden und benötigen Unterstützung bei der Therapiesuche. Da das AsylbLG nur die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen abdeckt, wird die Notwendigkeit von Therapien durch die Zentrale Begutachtungsstelle geprüft. Dies erfordert ein psychiatrisches Gutachten, welches wiederum längere Wartezeiten hervorruft. Diese sind für die Menschen mit einer PTBS höchst problematisch.
Wünschenswerte Verbesserungen:
Verbrauchsmaterialien wie Kanülen, Tupfer, Pflaster, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und prophylaktische Medikamente wie Vitamin D oder Vitamin K oder auch Antibiotika als Notfallmedikamente werden bisher überhaupt nicht erstattet. Diese Kosten werden derzeit von den Bezirken getragen.
Die Unterstützung durch das Land sollte also so aussehen, dass
Die durch das Land Berlin regelfinanzierten Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache erfolgen in unserem Bezirk durch die Volkshochschule (VHS). Die VHS hält aktuell 2 Sprachkurse für Flüchtlinge vor; in diesen beiden Kursen sind noch freie Plätze verfügbar. Diese Kurse haben in den Räumen des Wohnheims in der Soorstraße begonnen und werden ab 7.KW im VHS Gebäude Pestalozzistraße fortgesetzt. Die Idee ist dabei, Flüchtlingen ein Angebot zu machen, außerhalb der Unterkunft am öffentlichen Leben teilzuhaben. Diese Kurse, die es auch an den anderen 12 Berliner Volkshochschulen gibt, werden aus zweckgebundenen Mittel von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert. Der Unterricht wird ausschließlich von qualifizierten und mit der Zielgruppe und Erwachsenbildung langjährig vertrauten, erfahrenden Kursleiter/innen durchgeführt. Der Einsatz von nachgewiesen qualifizierten Kursleitenden ist Bedingung und Voraussetzung für die VHS im Zusammenhang mit der Qualitätstestierung und Zertifizierung und Bedingung für die Abrufung von Fremdmitteln. Die VHS verhandelt derzeit eine deutliche Ausweitung von Sprachkursen für Flüchtlinge mit verschiedenen Einrichtungen und Trägern im Bezirk, um über gemeinsame Raumnutzungen auch an weiteren Standorten diese Angebot zu realisieren.
Darüber hinaus gibt es nach Kenntnis des Bezirksamtes in den einzelnen Unterkünften Angebote zum Sprachenlernen und zur Sprachmittlung durch Vereine und Ehrenamtliche.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
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