Drucksache - 0761/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Oktober 2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die mittlerweile gängige Praxis des verbotswidrigen Haltens und Parkens, bei dem andere Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgänger, Radfahrer sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - behindert werden, stärker zu ahnden.
Hierbei ist dem Tatbestand der Behinderung Rechnung zu tragen und bei der Höhe der Bußgeldzumessung zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer Fahrzeugumsetzung ist im Regelfall zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist seit langem im Land Berlin Spitzenreiter in der Durchführung von verkehrlich notwendigen Fahrzeugumsetzungen. Neben der regelmäßigen Bestreifung der Wohnkieze des Bezirks werden auch über das Jahr verteilt sogenannte Schwerpunktkontrollen der Überwachung des ruhenden Verkehrs in Wohnvierteln mit enger Straßenführung bei gleichzeitig hohem Parkdruck durchgeführt. Zu diesen Schwerpunktkontrollzeitpunkten gehört insbesondere die Zeit des Schulbeginns nach den Sommerferien als Maßnahme der Schulwegsicherung. Auch in der Zeit des Voradvents und in der Adventszeit selbst wird vor allem auf die dringend gebotene Befahrbarkeit der Straßen für Rettungsfahrzeuge aufmerksam gemacht. Daher wird aktuell, insbesondere in Wohngebieten mit vielen kleinen und engen Straßen, erneut eine Schwerpunktkontrolle mit dem Ziel, im Anschluss auch eine gemeinsame Bestreifung mit der Berliner Feuerwehr auf die Beine zu stellen, durchgeführt. Diese wird aller Wahrscheinlichkeit nach noch vor den Feiertagen erfolgen, erfahrungsgemäß werden hierbei auch Fahrzeuge umgesetzt.
An bestimmten Beispielen kann allerdings aufgezeigt werden, dass die sanktionierenden Maßnahmen des Ordnungsamtes gegen die verbotswidrig parkenden Fahrzeuge in manchen Vierteln unseres Bezirkes weniger effektiv gewesen wären, wenn allein auf die Umsetzung als Sanktionsmittel gesetzt worden wäre. Die Entscheidung über das gebotene Eingriffmittel trifft die Einsatzkraft anhand der vorgefundenen Situation vor Ort und trägt für diese Entscheidung eigenständig die Verantwortung im Rahmen eines zu dokumentierenden Abwägungsprozess nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Eine Fahrzeugumsetzung erfordert im Schnitt einen Zeitaufwand von etwa 45 Minuten je Dienstkraft. Auch bei günstigen Bedingungen, wie beispielsweise dem zügigen Eintreffen des Umsetzfahrzeuges am Ort der Umsetzung, kann ein Umsetzvorgang aufgrund der damit verbundenen Tätigkeiten und Ermittlungen nur bedingt beschleunigt werden. Im Zeitraum einer Umsetzung können somit keine weiteren Bereiche kontrolliert und dort festgestellte Verstöße geahndet werden. Ferner werden Radwege und Radangebotsstreifen neben der regelmäßigen Bestreifung zusätzlich mit sogenannten Kontrolllisten begangen. Dem Tatbestand der Behinderung wird mit entsprechend höherem Bußgeld Rechnung getragen, allerdings ist die Anzahl an Fahrzeugumsetzungen eher gering. Zu begründen ist dies überwiegend mit dem Erscheinen der Fahrzeughaltenden am Fahrzeug und dem damit einhergehenden Beenden der Ordnungswidrigkeit.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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