Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Richteranklage

Justitia (Kriminalgericht Moabit)

Berliner Richterinnen und Richter sollen künftig leichter aus ihrem Amt entfernt werden können, wenn sie sich als Verfassungsfeinde entpuppen.

Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit breiter Mehrheit eine entsprechende Verfassungsänderung. Sowohl die Regierungsfraktionen CDU und SPD als auch die oppositionellen Grünen und Linken votierten für die sogenannte Richteranklage, die AfD war dagegen. Bisher gehörte Berlin zu den wenigen Bundesländern, in denen es dieses Instrument nicht gab.

Abgeordnetenhaus kann Bundesverfassungsgericht anrufen und Ruhestand beantragen

Verstößt ein Berliner Richter oder einen Richterin bei oder außerhalb der Amtsausübung gegen das Grundgesetz oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Berlin, kann das Abgeordnetenhaus nunmehr das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dort kann das Parlament beantragen, den Betreffenden in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen oder ihn zu entlassen. Das höchste deutsche Gericht muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden.

Felor Badenberg: «Instrument zur Stärkung der wehrhaften Demokratie»

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) begrüßte die Entscheidung des Abgeordnetenhauses. «Durch den heutigen Beschluss haben die Parlamentarier erheblich zur Absicherung des Rechtsstaats beigetragen», erklärte sie. Es handele sich um ein wichtiges Instrument zur Stärkung der wehrhaften Demokratie.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 19. April 2024
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

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