Ankommen: die wichtigsten Schritte

Nach der Ankunft in Deutschland sind einige Schritte nötig, damit Geflüchtete aus der Ukraine unter anderem eine Unterkunft finden und eine Arbeit aufnehmen können. Einen ersten Überblick gibt die folgende Grafik.

Infografik "Ankommen in Berlin"

Vor der Ankunft

Es wird empfohlen, gültige Reisepapiere, ukrainische Aufenthaltserlaubnisse, Heirats- und Geburtsurkunden und andere wichtige Dokumente im Original mitzunehmen, insbesondere für Personen ohne ukrainischen Pass. Haben Sie nicht alle nötigen Dokumente zur Hand (z.B. Reisepass), können Sie trotzdem in die EU einreisen.
Ankunftszentrum für jüdische Geflüchtete aus der Ukraine: Die Jüdische Gemeinde zu Berlin bietet ein Erstaufnahmezentrum für jüdische Geflüchtete aus der Ukraine in ihrem Gemeindehaus in der Fasanenstraße 79/80, 10623 Berlin.

Ankunftszentrum Berlin TXL

Hier erhalten Sie Information über das weitere Vorgehen, Verpflegung, erste medizinische Versorgung , und eine kurzzeitige Unterbringung . Dolmetscherinnen und Dolmetscher stehen vor Ort bereit.

Geflüchtete, die in Berlin ankommen, erhalten eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Zuweisungsentscheidung bedeutet, dass Geflüchtete auf die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt werden. Nach der Verteilung haben alle Geflüchteten die Möglichkeit, im zugewiesenen Bundesland eine Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen, einschließlich Krankenversicherung, zu beantragen. Geflüchtete, die einen besonderen Berlinbezug nachweisen können, eine familiäre Bindung an Berlin oder eine Wohnungsgeberbescheinigung haben, werden nach Berlin verteilt. Eine trans* oder inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin. Bei diesen LSBTIQ+ Trägern kann ein Begleitschreiben ausgestellt werden: Quarteera e.V. und Schwulenberatung e. V.

Wenn Sie eine Zuweisung für ein anderes Bundesland erhalten haben, folgt die Weiterfahrt in die Anlaufstelle des zugewiesenen Bundeslandes.

Wenn Sie eine Zuweisung nach Berlin erhalten haben, werden Sie im Ankunftszentrum Berlin registriert. Wenn Sie keine Unterkunft in Berlin haben, werden Sie vorübergehend aufgenommen und versorgt und erhalten einen Platz in einer landeseigenen Unterkunft.

In Berlin bleiben

  • Nach dem Absenden des Online-Antrags bei LEA wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung angezeigt. Das PDF-Dokument ist unbedingt abzuspeichern. Damit wird Ihnen der erlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet und das Recht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bescheinigt. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Arbeiten in Berlin.
  • Nachdem Sie den Online-Antrag beim LEA gestellt haben, erhalten Sie einen Termin. Zum Termin bringen Sie bitte den ausgefüllten “Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels” sowie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfüllen, erhalten die Aufenthaltserlaubnis im Termin oder eine Fiktionsbescheinigung für die Dauer des Verfahrens. Die Voraussetzungen für den vorübergehenden Schutz sind auf der Seite Online-Antrag: Aufenthaltserlaubnis zu finden.
  • Drittstaatsangehörige, die nicht unmittelbar die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfüllen und bei denen eine weitere Prüfung erforderlich ist, sollten im Anschluss an den ersten Termin eine aufenthaltsrechtliche Beratung beim Willkommenszentrum Berlin in Anspruch nehmen. Im zweiten Termin beim LEA können sie dann bis zu einer Entscheidung des LEA über den Antrag eine sog. Fiktionsbescheinigung erhalten.
  • Nachdem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung vom LEA erhalten, haben Sie Anspruch auf höhere Leistungen. Dafür ist ein Antrag beim Jobcenter notwendig.
  • Integrationskurse: Geflüchteten aus der Ukraine stehen alle vom BAMF geförderten Kurse zur Verfügung. Die Anmeldung für die Integrationskurse erfolgt auf Antrag beim BAMF. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Die ersten Tage in Berlin: Unterkunft, Hilfsangebote und praktische Tipps
  • Deutsch-Sprachkurse: Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit können und sollten an Deutschkursen für Geflüchtete der Volkshochschule Berlin teilnehmen oder sich für einen selbst finanzierten Deutschkurs bei privaten Anbietern registrieren.

Weiterführende Informationen

Brandenburger Tor

Ankunft: Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Berlin heißt Sie Willkommen! Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu Einreise, Aufenthaltsstatus und Hilfsangeboten, an die Sie sich wenden können. Weitere Informationen

Willkommen am Hauptbahnhof

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Informationen zu den verschiedenen Wegen der Einreise nach Deutschland und Berlin, zu den rechtlichen Bestimmungen und Möglichkeiten der Weiterfahrt zu anderen Zielen. Weitere Informationen