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    Als fusioniertes Obergericht sind wir für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Berlin und Brandenburg zuständig.

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    Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und möchten Ihnen mit diesen Hinweisen einen Überblick darüber geben.

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    Die Verteilung der eingehenden Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte regelt der Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts.

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aktuelle Mitteilungen

Aufgrund einer ganztägigen, dienstlichen Veranstaltung ist die Rechtsantragstelle der Gerichte für Arbeitssachen am

Freitag, den 14. Juni 2024

nicht besetzt.

In eiligen Fällen können im Wege der Amtshilfe Anträge und Erklärungen zu Protokoll eines anderen deutschen Arbeits- oder Amtsgerichts abgegeben oder schriftlich (nur Brief oder Fax, keine E Mail) an das Gericht geschickt werden.

Andernfalls können Sie auch die auf unserer Homepage eingestellten oder im Eingangsbereich unseres Hauses ausliegenden Klageformulare nebst Hinweisblatt für Zahlungsforderungen nutzen.

Diese können ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung entweder per Post, per Fax, durch Abgabe in der Poststelle (Zimmer 122, 1. Etage) oder Einwurf in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich unseres Hauses eingereicht werden.

Auch die Bibliothek des Hauses bleibt an diesem Tag geschlossen.

Um Ihr Verständnis wird gebeten.
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Statue der Justizia ivor dem Römer in Frankfurt

Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie ist dreistufig aufgebaut. Weitere Informationen

Justitia, hölzener Richterhammer und ein aufgeschlagenes Buch

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Kontakt

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10785 Berlin

Telefon: (030) 90171-0
Telefax: (030) 90171-222/333