Priorität für Präsenz!
Eckpunkte für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie
im Wintersemester 2022/23 an den Berliner Hochschulen
Die Hochschulen und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung planen für das Wintersemester 2022/23 Studium und Lehre grundsätzlich in Präsenz. Als Bildungseinrichtungen sind die Hochschulen im Grundsatz für alle Menschen offene und zugängliche Einrichtungen. Persönlichen Begegnungen kommt im Bildungsprozess eine besondere Rolle zu. Deshalb haben Präsenzlehre und die Verfügbarkeit von studienrelevanten Infrastrukturen vor Ort besondere Priorität.
Um Studium und Lehre auch unter den Bedingungen der Pandemie soweit wie möglich in Präsenz durchführen zu können, haben die Hochschulen in den zurückliegenden Semestern erprobte und angemessen abgestufte Maßnahmen für einen wirksamen Infektionsschutz umgesetzt. Bei weiterhin anhaltenden pandemischen Bedingungen im Wintersemester 2022/2023 sehen sich die Hochschulen diesen Grundsätzen angesichts der Auswirkungen der Energiekrise auf die soziale Lage der Studierenden einmal mehr in besonderer Weise verpflichtet. Offene Hochschulen in Verbindung mit angemessenem Infektionsschutz haben deshalb auch im Wintersemester 2022/2023 Priorität!
Für das Wintersemester 2022/23 benennen die Hochschulen und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für den Betrieb der staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen folgende gemeinsamen Eckpunkte:
- Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden vorrangig in Präsenzform durchgeführt – unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln. Dabei werden die spezifischen Bedarfe von Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten, die vulnerablen Gruppen angehören, individuell angemessen berücksichtigt. Je nach Lage vor Ort können die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen. Neben der Präsenzlehre können aus didaktischen Gründen und aufgrund einer entsprechenden Pandemielage ergänzend online angebotene Lehrveranstaltungen erforderlich sein.
- FFP2-Masken sind nach wie vor hochwirksam zum Schutz vor einer Infektion für sich selbst wie auch für andere. Es gilt daher eine nachdrückliche Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken in Hochschulgebäuden. Die Hochschulen werden im weiteren Verlauf des Wintersemesters 2022/2023 gegebenenfalls zum Schutz der Hochschulmitglieder eine Maskenpflicht verfügen, sofern rechtliche Vorgaben von Bund oder Land dies ermöglichen.
- Die Hochschulen werden im Wintersemester 2022/2023 die in den letzten Semestern erprobten digitalen Lehr-Lern-Szenarien qualitätsgesichert weiterentwickeln und Studierende dabei unterstützen pandemiebedingte Rückstände aufzuholen. Das Land fördert diese Aktivitäten zum Beispiel mit dem Sonderprogramm (Lern-)Rückstände. Im Rahmen dessen erhalten die staatlichen und die konfessionellen Hochschulen bis Ende 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro, um Maßnahmen zur Bewältigung von pandemiebedingten Lernrückständen umzusetzen.
- Hochschulbibliotheken bieten Leihbetrieb und Online-Dienste an, Arbeitsplätze und PC-Pools sind geöffnet.
- Spezifische Vorgaben zur Masken-, Test- und Impfpflicht für Studierende der Charité – Universitätsmedizin Berlin werden von der Einrichtung nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Krankenversorgung in Anlehnung an die Regeln für Mitarbeitende der Charité geregelt.
- Es gibt innerhalb der jeweiligen Hochschule festgelegte Verantwortlichkeiten für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Das schließt auch die Beschreibung und für alle Mitglieder der Hochschule öffentlich zugängliche Dokumentation (Internetseite der Hochschule) von Verfahren zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens an den Hochschulen als Bestandteil ihrer Pandemie- bzw. Hygienepläne ein.
Auf diesen Grundsätzen aufbauend planen die Hochschulen ihr konkretes Lehrangebot für das Wintersemester 2022/23 in Präsenz. Damit verbinden die Hochschulen und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung das Ziel, ein lebendiges Campusleben zu ermöglichen. Hochschulen sind nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung. Sie sind insbesondere auch Orte des Austauschs, der Diskussion und des sozialen Miteinanders. Daher appellieren die Senatsverwaltung und die Hochschulleitungen an Studierende, Lehrende und Beschäftigte, weiterhin gemeinsam und verantwortungsbewusst auf den Gesundheitsschutz zu achten. Das umfasst auch freiwillige Maßnahmen wie das Einhalten von Mindestabständen, die Beachtung von 3G-Kriterien und die Nutzung von Testmöglichkeiten.
Die Hochschulen und das Land stimmen sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen ab und beraten über ggf. notwendige Anpassungen der Eckpunkte.