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Der Sturm - William Shakespeare
Theater auf dem Schlosshof
© Quelle: Reservix-System
SHAKESPEARE ist für das Wandertheater TON und KIRSCHEN eine unentbehrliche Quelle, zu welcher die Theaterschaffenden immer wieder gerne zurückkehren. Nach den SONETTEN und HAMLET folgt mit DER STURM damit die dritte Shakespeare-Produktion.
DER STURM ist ein Rätsel, in dem sich die Suche nach Rache mit der Suche nach Frieden verbindet, um am Ende eines Abenteuers, das von diesen Gegensätzen geprägt war, die Freiheit zu erlangen.
DER STURM ist ein Rätsel, in dem sich die Suche nach Rache mit der Suche nach Frieden verbindet, um am Ende eines Abenteuers, das von diesen Gegensätzen geprägt war, die Freiheit zu erlangen.
Hinweise zu Ermäßigungen: Ermäßigter Eintritt wird – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – gewährt für:
1. Kinder (zahlen bei Kinderveranstaltungen ab 3 Jahren), Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gegen Vorlage eines Ausweises
2. Behinderte mit GdB ab 50 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
3. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Vorlage eines Nachweises
4. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bei Vorlage eines Nachweises
5. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter (max. 1 Begleiter auf einen Flüchtling) bei Vorlage eines Nachweises
6. freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Ausweises
7. Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
8. Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
9. Besitzer einer Jahreskarte der SPSG
1. Kinder (zahlen bei Kinderveranstaltungen ab 3 Jahren), Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gegen Vorlage eines Ausweises
2. Behinderte mit GdB ab 50 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
3. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Vorlage eines Nachweises
4. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bei Vorlage eines Nachweises
5. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter (max. 1 Begleiter auf einen Flüchtling) bei Vorlage eines Nachweises
6. freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Ausweises
7. Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
8. Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
9. Besitzer einer Jahreskarte der SPSG
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