Veikko Bartel hat 13 Jahre lang Mörderinnen und Mörder in über 40 Tötungsdelikten als Strafverteidiger vor Gericht vertreten. Nun berichtet er von seiner Arbeit.
„Mein allererster Mordprozess am Landgericht Dresden. Es gab ein einziges Beweismittel gegen meinen Mandanten - die Aussage eines Mitangeklagten. ‚Er hat mich beauftragt, einen Killer zu besorgen.‘ Mein Mandant: ‚Ich kenne den gar nicht und habe deshalb nie ein einziges Wort mit dieser Person gewechselt.‘ Dem Gericht reichte diese Aussage für einen Schuldspruch und ein Lebenslänglich.“
Wie zuverlässig sind Aussagen wie "Der Beschuldigte schwitzt hat nach rechts unten geschaut. Das bedeutet, er lügt.“? Seien wir ehrlich! Jeder von uns hat sich bei solchen oder ähnlichen Gedanken schon einmal ertappt. Kann das wirklich die Grundlage für eine Entscheidung sein, welcher Aussage man glaubt und welcher nicht?
Ja, es gibt sie - Kriterien, mit denen man, zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit, Irrtum und Lüge von Wahrheit unterscheiden kann.
Tauchen Sie mit mir ein in die Welt der Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Aussagepsychologie. Und dies nicht auf eine hochwissenschaftliche, sondern auf eine spielerische Art und Weise auf Basis von Fällen aus Bartels eigener Praxis als Strafverteidiger.
Dabei gibt er das Versprechen: „Wenn Sie nach diesem Abend noch jemand erfolgreich anlügen kann, bekommen Sie Ihren Eintrittspreis zurück.“
Laufzeit: Sa, 01.02.2025 bis Di, 18.02.2025