Geschichten im Schloss mit Astrid Heiland-Vondruska (ab 5 Jahren
Seit vielen Jahren - nein eher seit Jahrzehnten und Jahrhunderten - soll ein Gespenst durch das Jagdschloss Grunewald geistern und so manches Mal sein Unwesen treiben. Sogar einige der vielen merkwürdige Dinge, die auf den alten Gemälden zu sehen sind, sollen manchmal aus den Bildern herausfallen. Was ist da los? Handelt es sich um Zaubergegenstände oder gibt es andere Erklärungen? Und ist an den Gespenstergeschichten, die man sich über das Jagdschloss Grunewald erzählt, etwas dran?
Geschichtenerzählerin Astrid Heiland lässt sich bei dieser geheimnisvollen Erkundungstour durchs Schloss von Gespenst Waldemar begleiten.
Bitte denkt dran, dass Waldemar nicht gerne lange wartet und seid pünktlich!
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Waldemars Schlossgeschichten
Geschichten im Schloss mit Astrid Heiland-Vondruska (ab 5 Jahren
© Quelle: Reservix-System
Seit vielen Jahren - nein eher seit Jahrzehnten und Jahrhunderten - soll ein Gespenst durch das Jagdschloss Grunewald geistern und so manches Mal sein Unwesen treiben. Sogar einige der vielen merkwürdige Dinge, die auf den alten Gemälden zu sehen sind, sollen manchmal aus den Bildern herausfallen. Was ist da los? Handelt es sich um Zaubergegenstände oder gibt es andere Erklärungen? Und ist an den Gespenstergeschichten, die man sich über das Jagdschloss Grunewald erzählt, etwas dran?
Geschichtenerzählerin Astrid Heiland lässt sich bei dieser geheimnisvollen Erkundungstour durchs Schloss von Gespenst Waldemar begleiten.
Bitte denkt dran, dass Waldemar nicht gerne lange wartet und seid pünktlich!
Hinweise zu Ermäßigungen: Ermäßigter Eintritt wird – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – gewährt für:
1. Kinder (zahlen bei Kinderveranstaltungen ab 3 Jahren), Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gegen Vorlage eines Ausweises
2. Behinderte mit GdB ab 50 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
3. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Vorlage eines Nachweises
4. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bei Vorlage eines Nachweises
5. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter (max. 1 Begleiter auf einen Flüchtling) bei Vorlage eines Nachweises
6. freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Ausweises
7. Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
8. Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
9. Besitzer einer Jahreskarte der SPSG
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