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Die Ginzburg Dynastie

Klezmer und Yiddish Swing - Mitreißend, temperamentvoll, unwiderstehlich

Die Ginzburg Dynastie spielt Klezmer von ganzem Herzen. Sie schlagen eine musikalische Brücke von der jahrhundertealten Tradition zur Moderne: Osteuropäischer Klezmer, Swing, Jiddische Chansons, Oriental-Pop und feinster Jazz.

Die Mitglieder der Familie Ginzburg sind studierte Berufsmusiker in der sechsten Generation, deren Klezmer Repertoire von Generation zu Generation weitergegeben, erweitert und vervollkommnet wird. Sie sind heute die einzige professionelle Klezmer – Dynastie in Europa. Hochzeiten und andere jüdische Feste sind ihre Spezialität. Gleichwohl beherrschen sie Klassik, Jazz sowie die Tanzmusik.

Die Ginzburgs sind Multiinstrumentalisten mit einer langen Familientradition, die ihren Ursprung in der Ukraine in Jekatirinoslav / Dnepropetrovsk/Dnepr hat. Hier wirkte und lehrte der berühmte Lubavitcher Rebbe Menachem Mendel Schneerson. Die Familie war, bereits im 19. Jahrhundert, sehr bekannt. Wenn das Ginzburg-Ensemble auf einer Hochzeit aufspielte, war dies eine ganz besondere Ehre.

Zur Dynastie gehören:
Igor Ginzburg (Klarinette, Saxophon, Akkordeon, Gesang)
Wlady Ginzburg (Klarinette, Saxophon, Gesang)
Jenia Ginzburg (Drums)
Dennis Ginzburg (Trompete)
Simon Herzwolf ( Piano )

Hinweise zu Ermäßigungen: Ermäßigter Eintritt wird – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – gewährt für:

1. Kinder (zahlen bei Kinderveranstaltungen ab 3 Jahren), Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gegen Vorlage eines Ausweises
2. Behinderte mit GdB ab 50 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
3. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Vorlage eines Nachweises
4. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bei Vorlage eines Nachweises
5. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter (max. 1 Begleiter auf einen Flüchtling) bei Vorlage eines Nachweises
6. freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Ausweises
7. Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
8. Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
9. Besitzer einer Jahreskarte der SPSG

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