Weise Frauen - Böse Weiber: Von Medizin, Magie & Hexenglauben in der frühen Neuzeit
Wer im 16. Jahrhundert erkrankte, ging nicht zum Arzt.
Studierte Ärzte praktizierten ausschließlich in den Städten und an den fürstlichen Höfen.
Mit Brüchen, Verrenkungen und offenen Wunden gingen die Bürger besser zum Wundarzt oder zum Bader, denn die kannten sich in der praktischen Medizin besser aus als ein Arzt. In Stadt und Land praktizierten auch kräuterkundige Heilerinnen und Heiler, die sich auf unterschiedliche Beschwerden spezialisierten. Die Patienten heilten sie durch Handauflegen, Besprechen oder Räucherungen mit Kräutern. Auch Kräutertinkturen oder Salben kamen zum Einsatz.
Neben den Menschen behandelten einige auch das erkrankte Vieh.
Schwierig wurde es, wenn die Kur nicht anschlug oder das Leiden sich verschlimmerte. Kamen dann noch nachbarschaftliche Streitigkeiten hinzu, konnte die Betreffende sehr schnell von der weisen zur bösen Frau werden. Da das Wissen um die Heilung von Krankheiten von der Mutter an die Tochter weitergegeben wurde, geriet rasch eine ganze Familie in Verdacht Hexerei zu betreiben. Auch die Herkunft aus einer anderen Stadt oder dem Nachbardorf konnte verdächtig machen. Krankheiten, Viehseuchen und extreme Wetterlagen führten die Menschen in der frühen Neuzeit auf das Wirken von Hexen und Zauberern zurück. Martin Luther war da keine Ausnahme.
Die Führung findet im Schlossgarten statt. Vor Ort werden einzelne Heilpflanzen vorgestellt, Sie erfahren aber auch, was in die Hexensalbe kommen muss, damit es denn klappt mit dem Flug zum Brocken.
In der Alten Küche können Sie einige Kräuter probieren und sich selbst einen Tee zusammenstellen.
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Frauenpower – Weibermacht II
Weise Frauen - Böse Weiber: Von Medizin, Magie & Hexenglauben in der frühen Neuzeit
© Quelle: Reservix-System
Wer im 16. Jahrhundert erkrankte, ging nicht zum Arzt.
Studierte Ärzte praktizierten ausschließlich in den Städten und an den fürstlichen Höfen.
Mit Brüchen, Verrenkungen und offenen Wunden gingen die Bürger besser zum Wundarzt oder zum Bader, denn die kannten sich in der praktischen Medizin besser aus als ein Arzt. In Stadt und Land praktizierten auch kräuterkundige Heilerinnen und Heiler, die sich auf unterschiedliche Beschwerden spezialisierten. Die Patienten heilten sie durch Handauflegen, Besprechen oder Räucherungen mit Kräutern. Auch Kräutertinkturen oder Salben kamen zum Einsatz.
Neben den Menschen behandelten einige auch das erkrankte Vieh.
Schwierig wurde es, wenn die Kur nicht anschlug oder das Leiden sich verschlimmerte. Kamen dann noch nachbarschaftliche Streitigkeiten hinzu, konnte die Betreffende sehr schnell von der weisen zur bösen Frau werden. Da das Wissen um die Heilung von Krankheiten von der Mutter an die Tochter weitergegeben wurde, geriet rasch eine ganze Familie in Verdacht Hexerei zu betreiben. Auch die Herkunft aus einer anderen Stadt oder dem Nachbardorf konnte verdächtig machen. Krankheiten, Viehseuchen und extreme Wetterlagen führten die Menschen in der frühen Neuzeit auf das Wirken von Hexen und Zauberern zurück. Martin Luther war da keine Ausnahme.
Die Führung findet im Schlossgarten statt. Vor Ort werden einzelne Heilpflanzen vorgestellt, Sie erfahren aber auch, was in die Hexensalbe kommen muss, damit es denn klappt mit dem Flug zum Brocken.
In der Alten Küche können Sie einige Kräuter probieren und sich selbst einen Tee zusammenstellen.
Hinweise zu Ermäßigungen: Ermäßigter Eintritt wird – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – gewährt für:
1. Kinder (zahlen bei Kinderveranstaltungen ab 3 Jahren), Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) gegen Vorlage eines Ausweises
2. Behinderte mit GdB ab 50 % bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises
3. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Vorlage eines Nachweises
4. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten sowie deren im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr bei Vorlage eines Nachweises
5. Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) sowie deren Begleiter (max. 1 Begleiter auf einen Flüchtling) bei Vorlage eines Nachweises
6. freiberufliche Mitarbeiter:innen der SPSG (Guides) bei Vorlage des Ausweises
7. Mitglieder der Studiengemeinschaft Sanssouci e.V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
8. Mitglieder der Freunde der Preußischen Schlösser und Gärten e. V. V bei Vorlage eines gültigen Vereinsausweises
9. Besitzer einer Jahreskarte der SPSG
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