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Auf nach Italien!

Mit Liebermann in Venedig, Florenz und Rom

2024 präsentiert die Liebermann-Villa am Wannsee erstmals Max Liebermanns bewegte Beziehung zu Italien und dessen Kulturlandschaft mit einem Fokus auf seine „italienischen“ Werke, seine dortigen Ausstellungsbeteiligungen und die erfolgte Rezeption.

Italien war spätestens seit Goethes Italienischer Reise (1786–88) ein unumgängliches Reiseziel und wichtiger Inspirationsort für Künstlerinnen und Künstler aus dem deutschsprachigen Raum. Auch Max Liebermann (1847–1935) näherte sich dem Land südlich der Alpen, zu welchem er allerdings anfänglich eine distanzierte bisweilen ambivalente Beziehung pflegte. Wenn auch seine Malheimat Holland war, so erklärte er in einem dem niederländischen Maler Jozef Israëls gewidmeten Text: „Vielleicht ist Italien an und für sich pittoresker als Holland; aber wir sehen Italien nur noch in mehr oder weniger schlechten […] italienischen Veduten: Italien ist zu pittoresk.“ (zit. n. Max Liebermann: Gesammelte Schriften, Berlin 1922, S. 99).

Trotz solcher Behauptungen unternahm Liebermann zwischen 1878 und 1913 mindestens sechs Reisen nach Oberitalien, in die Toskana und ins Latium. Vor Ort trat er in Kontakt mit Vertreter*innen der italienischen Kunstszene, stellte seine Arbeiten regelmäßig aus und fand Inspiration für seine eigenen Werke. So bat ihn 1908 die Direktion der Uffizien um ein Selbstbildnis für die hauseigene Porträtsammlung. Seine Beteiligung an der ersten Internationalen Kunstausstellung der Stadt Venedig 1895 war der Auftakt zu regelmäßigen Teilnahmen an italienischen Kunstschauen.

Die Ausstellung findet in Kooperation mit dem Museum Casa di Goethe in Rom statt. Das Ausstellungsprojekt steht unter der Schirmherrschaft der Italienischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland und der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland bei der Italienischen Republik.

Laufzeit: Sa, 04.05.2024 bis Mo, 02.09.2024

Preis: 10,00 €

Ermäßigter Preis: 6,00 €

Informationen zum ermäßigten Preis: Ermäßigung für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Erwerbslose und Schwerbehinderte (lt. Ausweis).

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren frei, ICOM Mitglieder und Mitglieder der Max-Liebermann-Gesellschaft sowie geflüchtete Menschen frei.

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