Einstellungsvoraussetzungen. die deutsche Staatsangehörigkeit, die erforderlichen sozialen Kompetenzen und Verfassungstreue (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes) mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte. mehr