Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist u.a. für die Akquise, die Errichtung, den Betrieb, die Belegung und die Schließung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer zuständig. mehr