Sollte sich eine öffentliche Baumaßnahme (z.B. Bau einer Wasserleitung, U-Bahn-Bau, Tunneldeckungssanierung) existenzbedrohend auf Ihr Unternehmen auswirken, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe bei der zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. mehr