Lingua corrente: italiano

Ricerca

Risultati 1 – 20 su circa 125000 per melderegisterauskunft

Melderegisterauskunft einholen - Dienstleistungen - Service Berlin ...

Sie können als Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister beantragen. Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 des Bundesmeldegesetz (BMG) enthält folgende Angaben: Auskunft über Familiennamen und Vornamen. aktuelle Anschrift/en. più

Melderegisterauskünfte

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter. Melderegisterauskunft einholen. Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager. Melderegisterauskunft online für registrierte Nutzer (Mehrfachabfrager) Melderegisterauskunft sperren. più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter. Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager - Service Berlin

Melderegisterauskunft online für Einzelabfrager. Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften online. Die Online-Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand des Berliner Melderegisters. Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 01.10.2010 verstorben oder ... più

Melderegisterauskunft online für registrierte Nutzer (Mehrfachabfrager ...

Melderegisterauskunft online für registrierte Nutzer (Mehrfachabfrager) einfache Melderegisterauskünfte im Onlineverfahren. Vorteile des Online-Verfahrens: keine Wartezeiten. keine Einrichtungskosten. reduzierte Gebühr (5,00 Euro je angefragte Person) "bequeme" Abrechnung per monatlichem Lastschriftverfahren. più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Zentrale Meldeangelegenheiten - Standorte - Service Berlin

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter. Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung: Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige). più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter. Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter. Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und ...

Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung ... più