zur Anzeige bei anderen Behörden, insbesondere nicht von der Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung bei der Abteilung Wirtschaft des zuständigen Bezirksamts. Wird eine Tätigkeit künftig nicht mehr ausgeübt, geben Sie bitte an, wovon Sie und Ihr Ehegatte nun ihren Lebensunter-halt bestreiten. più