Auszuweisen sind hier der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge und die steuerfreien Einnahmen, auch aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Bruttobetrag). Hierzu gehören z.B. Ge- hälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder ... più