Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt. In Berlin kann diese Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn Sie bereits eine Zuweisungsentscheidung vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder einer anderen Aufnahmeeinrichtung ... più